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Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 13.11.2012, 11:36
von Soenny
Damit du was zu meckern hast :duckrenn

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 13.11.2012, 11:37
von Spiderman
:pfeif okey ^^ immer auf die jüngsten :D

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 13.11.2012, 11:43
von Spiderman
http://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgeb ... gen-f56308" target="blank

eine sehr gute Übersicht zum neuen gesetz der ZV :)

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 13.11.2012, 12:52
von RA-mw
:thx

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 13.11.2012, 12:59
von RA-mw
wenn ich es richtig gelesen habe, gibt es dann für die Abgabe der Vermögensauskunft die Geb. Nr. 3310 VV RVG, statt die Nr. 3309!?

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 13.11.2012, 13:24
von Norden
Ernie hat geschrieben:
JSanny hat geschrieben:Nein, ab 1.32013 und soweit ich weiß, sind sie seit 1.9.2012 schon zulässig.
:zustimm
Ich nutze die neuen Pfüb-Formulare bereits jetzt, um mich mit denen vertraut zu machen. Momentan ist es zwar noch ein gewisser Mehraufwand (weil keine EDV-Verknüpfung), aber so ist es mir doch lieber, da in Kürze ja auch noch die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckungsaufträge nachfolgen sollen... 8)
@Ernie:
Da hätte ich heute mal eine Frage zu...
Wieviele Exemplare fügst Du bei 1 bzw. bei mehreren Drittschuldnern an? Die Formulare sind ja nicht gerade kurz und ich kann mir vorstellen, dass bei mehreren Drittschuldnern das ein ganzes Paket wird....

@ALL:
Wie wird das von Euch gemacht: Wird für jeden Drittschuldner ein eigener Pfüb von Euch beantragt oder nutzt ihr das Formular total aus und beantragt gleich für mehrere Drittschuldner den Pfüb in einem Formular? Was ist dann mit den Gebühren?

Für Eure Antworten schon mal DANKE. Bin nämlich leider etwas aus der Übung.

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 13.11.2012, 13:26
von Spiderman
mir wurde am samstag in einem seminar erzählt, dass es für zwangsvollstreckungsaufträge keine formulare geben wird sondern das es läuft wie bisher

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 13.11.2012, 13:38
von nephele
http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbrauche ... nn=1512734#" target="blank[1]
Richtig. Für den ZV-Auftrag gibt es kein Formular.

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 13.11.2012, 13:48
von Pitt
Es gab mal einen Entwurf für ein Formular zum ZV-Auftrag (kann man noch auf der Seite von Hr. Goebel unter http://www.inkassokosten.com" target="blank unter "Newsletter" sehen). Das Formular war aber ohne Mitwirkung der GVZ entwickelt worden und so grausig lang und unübersichtlich, dass es beim Entwurf blieb. Nach meinem letzten Kenntnisstand will sich das BMJ jetzt mit den GVZ und der RA-Kammer zusammensetzen, um gemeinsam einen neuen Formularvorschlag zu entwickeln. Das BMJ ist wohl ganz versessen darauf, die ZV möglichst nach dem Vorbild des Mahnverfahrens zu automatisieren. Angeblich soll dann alles einfacher und schneller gehen. :roll:

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 13.11.2012, 13:50
von katuscha
Norden hat geschrieben:
Ernie hat geschrieben:
JSanny hat geschrieben:Nein, ab 1.32013 und soweit ich weiß, sind sie seit 1.9.2012 schon zulässig.
:zustimm
Ich nutze die neuen Pfüb-Formulare bereits jetzt, um mich mit denen vertraut zu machen. Momentan ist es zwar noch ein gewisser Mehraufwand (weil keine EDV-Verknüpfung), aber so ist es mir doch lieber, da in Kürze ja auch noch die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckungsaufträge nachfolgen sollen... 8)
@Ernie:
Da hätte ich heute mal eine Frage zu...
Wieviele Exemplare fügst Du bei 1 bzw. bei mehreren Drittschuldnern an? Die Formulare sind ja nicht gerade kurz und ich kann mir vorstellen, dass bei mehreren Drittschuldnern das ein ganzes Paket wird....

@ALL:
Wie wird das von Euch gemacht: Wird für jeden Drittschuldner ein eigener Pfüb von Euch beantragt oder nutzt ihr das Formular total aus und beantragt gleich für mehrere Drittschuldner den Pfüb in einem Formular? Was ist dann mit den Gebühren?

Für Eure Antworten schon mal DANKE. Bin nämlich leider etwas aus der Übung.
Ich habe letztens zwei Drittschuldner reingepackt und dann auch dementsprechend Exemplare beigefügt.