Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#131

13.11.2012, 11:36

Damit du was zu meckern hast :duckrenn
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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Spiderman
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#132

13.11.2012, 11:37

:pfeif okey ^^ immer auf die jüngsten :D
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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Spiderman
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#133

13.11.2012, 11:43

http://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgeb ... gen-f56308" target="blank

eine sehr gute Übersicht zum neuen gesetz der ZV :)
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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#134

13.11.2012, 12:52

:thx
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#135

13.11.2012, 12:59

wenn ich es richtig gelesen habe, gibt es dann für die Abgabe der Vermögensauskunft die Geb. Nr. 3310 VV RVG, statt die Nr. 3309!?
Norden
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#136

13.11.2012, 13:24

Ernie hat geschrieben:
JSanny hat geschrieben:Nein, ab 1.32013 und soweit ich weiß, sind sie seit 1.9.2012 schon zulässig.
:zustimm
Ich nutze die neuen Pfüb-Formulare bereits jetzt, um mich mit denen vertraut zu machen. Momentan ist es zwar noch ein gewisser Mehraufwand (weil keine EDV-Verknüpfung), aber so ist es mir doch lieber, da in Kürze ja auch noch die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckungsaufträge nachfolgen sollen... 8)
@Ernie:
Da hätte ich heute mal eine Frage zu...
Wieviele Exemplare fügst Du bei 1 bzw. bei mehreren Drittschuldnern an? Die Formulare sind ja nicht gerade kurz und ich kann mir vorstellen, dass bei mehreren Drittschuldnern das ein ganzes Paket wird....

@ALL:
Wie wird das von Euch gemacht: Wird für jeden Drittschuldner ein eigener Pfüb von Euch beantragt oder nutzt ihr das Formular total aus und beantragt gleich für mehrere Drittschuldner den Pfüb in einem Formular? Was ist dann mit den Gebühren?

Für Eure Antworten schon mal DANKE. Bin nämlich leider etwas aus der Übung.
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#137

13.11.2012, 13:26

mir wurde am samstag in einem seminar erzählt, dass es für zwangsvollstreckungsaufträge keine formulare geben wird sondern das es läuft wie bisher
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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#138

13.11.2012, 13:38

http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbrauche ... nn=1512734#" target="blank[1]
Richtig. Für den ZV-Auftrag gibt es kein Formular.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
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#139

13.11.2012, 13:48

Es gab mal einen Entwurf für ein Formular zum ZV-Auftrag (kann man noch auf der Seite von Hr. Goebel unter http://www.inkassokosten.com" target="blank unter "Newsletter" sehen). Das Formular war aber ohne Mitwirkung der GVZ entwickelt worden und so grausig lang und unübersichtlich, dass es beim Entwurf blieb. Nach meinem letzten Kenntnisstand will sich das BMJ jetzt mit den GVZ und der RA-Kammer zusammensetzen, um gemeinsam einen neuen Formularvorschlag zu entwickeln. Das BMJ ist wohl ganz versessen darauf, die ZV möglichst nach dem Vorbild des Mahnverfahrens zu automatisieren. Angeblich soll dann alles einfacher und schneller gehen. :roll:
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#140

13.11.2012, 13:50

Norden hat geschrieben:
Ernie hat geschrieben:
JSanny hat geschrieben:Nein, ab 1.32013 und soweit ich weiß, sind sie seit 1.9.2012 schon zulässig.
:zustimm
Ich nutze die neuen Pfüb-Formulare bereits jetzt, um mich mit denen vertraut zu machen. Momentan ist es zwar noch ein gewisser Mehraufwand (weil keine EDV-Verknüpfung), aber so ist es mir doch lieber, da in Kürze ja auch noch die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckungsaufträge nachfolgen sollen... 8)
@Ernie:
Da hätte ich heute mal eine Frage zu...
Wieviele Exemplare fügst Du bei 1 bzw. bei mehreren Drittschuldnern an? Die Formulare sind ja nicht gerade kurz und ich kann mir vorstellen, dass bei mehreren Drittschuldnern das ein ganzes Paket wird....

@ALL:
Wie wird das von Euch gemacht: Wird für jeden Drittschuldner ein eigener Pfüb von Euch beantragt oder nutzt ihr das Formular total aus und beantragt gleich für mehrere Drittschuldner den Pfüb in einem Formular? Was ist dann mit den Gebühren?

Für Eure Antworten schon mal DANKE. Bin nämlich leider etwas aus der Übung.
Ich habe letztens zwei Drittschuldner reingepackt und dann auch dementsprechend Exemplare beigefügt.
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