Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Damit du was zu meckern hast
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- Spiderman
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 456
- Registriert: 11.09.2012, 01:44
- Beruf: RA-Fachangestellter
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
http://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgeb ... gen-f56308" target="blank
eine sehr gute Übersicht zum neuen gesetz der ZV
eine sehr gute Übersicht zum neuen gesetz der ZV
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist...
@Ernie:Ernie hat geschrieben:JSanny hat geschrieben:Nein, ab 1.32013 und soweit ich weiß, sind sie seit 1.9.2012 schon zulässig.
Ich nutze die neuen Pfüb-Formulare bereits jetzt, um mich mit denen vertraut zu machen. Momentan ist es zwar noch ein gewisser Mehraufwand (weil keine EDV-Verknüpfung), aber so ist es mir doch lieber, da in Kürze ja auch noch die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckungsaufträge nachfolgen sollen...
Da hätte ich heute mal eine Frage zu...
Wieviele Exemplare fügst Du bei 1 bzw. bei mehreren Drittschuldnern an? Die Formulare sind ja nicht gerade kurz und ich kann mir vorstellen, dass bei mehreren Drittschuldnern das ein ganzes Paket wird....
@ALL:
Wie wird das von Euch gemacht: Wird für jeden Drittschuldner ein eigener Pfüb von Euch beantragt oder nutzt ihr das Formular total aus und beantragt gleich für mehrere Drittschuldner den Pfüb in einem Formular? Was ist dann mit den Gebühren?
Für Eure Antworten schon mal DANKE. Bin nämlich leider etwas aus der Übung.
- Spiderman
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 456
- Registriert: 11.09.2012, 01:44
- Beruf: RA-Fachangestellter
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
mir wurde am samstag in einem seminar erzählt, dass es für zwangsvollstreckungsaufträge keine formulare geben wird sondern das es läuft wie bisher
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist...
- nephele
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1371
- Registriert: 25.08.2008, 12:16
- Beruf: Refa
- Software: Andere
http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbrauche ... nn=1512734#" target="blank[1]
Richtig. Für den ZV-Auftrag gibt es kein Formular.
Richtig. Für den ZV-Auftrag gibt es kein Formular.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3297
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Es gab mal einen Entwurf für ein Formular zum ZV-Auftrag (kann man noch auf der Seite von Hr. Goebel unter http://www.inkassokosten.com" target="blank unter "Newsletter" sehen). Das Formular war aber ohne Mitwirkung der GVZ entwickelt worden und so grausig lang und unübersichtlich, dass es beim Entwurf blieb. Nach meinem letzten Kenntnisstand will sich das BMJ jetzt mit den GVZ und der RA-Kammer zusammensetzen, um gemeinsam einen neuen Formularvorschlag zu entwickeln. Das BMJ ist wohl ganz versessen darauf, die ZV möglichst nach dem Vorbild des Mahnverfahrens zu automatisieren. Angeblich soll dann alles einfacher und schneller gehen.
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3552
- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
- Software: WinRa
- Wohnort: Niederbayern
Ich habe letztens zwei Drittschuldner reingepackt und dann auch dementsprechend Exemplare beigefügt.Norden hat geschrieben:@Ernie:Ernie hat geschrieben:JSanny hat geschrieben:Nein, ab 1.32013 und soweit ich weiß, sind sie seit 1.9.2012 schon zulässig.
Ich nutze die neuen Pfüb-Formulare bereits jetzt, um mich mit denen vertraut zu machen. Momentan ist es zwar noch ein gewisser Mehraufwand (weil keine EDV-Verknüpfung), aber so ist es mir doch lieber, da in Kürze ja auch noch die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckungsaufträge nachfolgen sollen...
Da hätte ich heute mal eine Frage zu...
Wieviele Exemplare fügst Du bei 1 bzw. bei mehreren Drittschuldnern an? Die Formulare sind ja nicht gerade kurz und ich kann mir vorstellen, dass bei mehreren Drittschuldnern das ein ganzes Paket wird....
@ALL:
Wie wird das von Euch gemacht: Wird für jeden Drittschuldner ein eigener Pfüb von Euch beantragt oder nutzt ihr das Formular total aus und beantragt gleich für mehrere Drittschuldner den Pfüb in einem Formular? Was ist dann mit den Gebühren?
Für Eure Antworten schon mal DANKE. Bin nämlich leider etwas aus der Übung.