Naja, ein wenig ändert sich ja schon an der Schuldnerkartei.
Haftbefehle werden nicht mehr eingetragen, dafür stehen aber fruchtlose ZV´s der Rangfolge nach drin. Wenn ein Gl, der z.B. mit einer fruchtlosen ZV in der Kartei vermerkt ist, vom Schu bezahlt wird, wird dieses fr. ZV in der Kartei gelöscht.
Vermögensverzeichnis steht nur noch zwei Jahre drin,
fruchtlose ZV-Versuche waren mein ich drei Jahre.
Weitere Einzelheiten muss ich ehrlich gesagt auch noch mal im Skript nachlesen. Allerdings kann ich gar net genug betonen was ich froh bin, wenn in Zukunft keine Vermögensverzeichnisse mehr handschriftlich geschrieben werden. Ist immer wieder eine Katastrophe. Erst die Tage habe ich eines bekommen,..meine Herren, da schreibt selbst ein Arzt leserlicher
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
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jetz versteh ich ga nix mehr wieso ist es denn das gleiche? ich meine wenn es das gleiche ist, wieso heißt es dann anders?
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Weil auch die Vergleichs- jetzt Einigungsgebühr heißt. Der Gesetzgeber wollte uns alle mit neuen Namen irritieren.
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Und vielleicht auch um es von der jetzigen EV, die ja 3 Jahre gültig ist, abzugrenzen. Ist allerdings nur ne Vermutung meinerseits.
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Jepp, siehe auch PKH/VKH.Geniesserin hat geschrieben:Weil auch die Vergleichs- jetzt Einigungsgebühr heißt. Der Gesetzgeber wollte uns alle mit neuen Namen irritieren.
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Seit Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009 gibt es in Familiensachen VKH, keine PKH mehr.
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wieso wird über das FamFG im ZV sammelthread diskutiert?
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Weil Du gefragt hast, wieso die gleichen Dinge unterschiedliche Namen haben.Torno1990 hat geschrieben:wieso wird über das FamFG im ZV sammelthread diskutiert?
Und jetzt genug OT.
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