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Re: Gegenstandswert/RA-Gebühren bei erfolgloser ZV

Verfasst: 27.02.2024, 09:03
von mücki
Anahid, besten Dank. Ich glaube die Sache vernebelt mir total meinen Kopf :thx

Ich übersende auch die Belege zu den Kosten aber bisher musste ich nur die entsprechenden Rechnungen einreichen. Es hat nie jemand z.B. den ZVA oder PfÜb-Antrag sehen wollen. Das irritiert mich grade.

Re: Gegenstandswert/RA-Gebühren bei erfolgloser ZV

Verfasst: 27.02.2024, 09:56
von Anahid
Doch, auch diese Belege müssen grundsätzlich vorgelegt werden. Ich hab hier sogar RPfl, die selbst bei Beantragung eines PfÜB sämtliche vorangegangenen Anträge vorgelegt haben wollen. Die Gerichtsvollzieher selbst verzichten gerne drauf, weil das alles zu viel Papier ist. Aber grundsätzlich musst Du eigentlich immer jeden Posten belegen und damit auch die angefallenen Rechtsanwaltskosten. :ka