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Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 02.10.2023, 15:15
von Adora Belle
Euer Problem ist doch nicht der Gerichtsvollzieher. Ob er das durfte oder nicht, kann dahingestellt bleiben. Denn - der Schulder hätte in keinem Fall freiwillig gezahlt, sondern immer zur Abwendung der Vollstreckung. Und damit könnte er zurückfordern, FALLS er gezahlt hätte. Ihr habt keinen Schaden, und also auch keinen Schadenersatzanspruch.

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 02.10.2023, 15:20
von paralegal6
viewtopic.php?t=96068 würde höchstens evtl. den GVZ anschreiben und sagen, dass euch eine Einrede des Schuldners zur Verjährung nicht vorliegt und er die hätte mitvollstrecken müssen? Hat er den Titel denn schon übergeben? IWW Daten hat Chef, der ist schon weg leider. Ansonsten seh ich das wie schon gesagt wie Adora da die Verjährung ja unstreitig ist an sich. Von welcher Höhe redest du? Lohnt sich da überaupt Aufwand? Würde mich freuen, dass ich nach VAK Auftrag überhaupt Geld bekommen hab :yeah hast das Problem ja öfters

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 02.10.2023, 16:15
von mistral
Adora Belle hat geschrieben:
02.10.2023, 15:15
Und damit könnte er zurückfordern, FALLS er gezahlt hätte. Ihr habt keinen Schaden, und also auch keinen Schadenersatzanspruch.
Das glaube ich nicht.

Wenn der Schuldner gezahlt hätte, dann hätte er auch nicht zurück gefordert. Die wenigsten Schuldner wissen, dass sie zurückfordern können. Das kommt in der Praxis sehr selten vor.
Also ist uns schon ein Schaden entstanden.

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 02.10.2023, 16:17
von mistral
paralegal6 hat geschrieben:
02.10.2023, 15:20
viewtopic.php?t=96068 würde höchstens evtl. den GVZ anschreiben und sagen, dass euch eine Einrede des Schuldners zur Verjährung nicht vorliegt und er die hätte mitvollstrecken müssen? Hat er den Titel denn schon übergeben? IWW Daten hat Chef, der ist schon weg leider. Ansonsten seh ich das wie schon gesagt wie Adora da die Verjährung ja unstreitig ist an sich. Von welcher Höhe redest du? Lohnt sich da überaupt Aufwand? Würde mich freuen, dass ich nach VAK Auftrag überhaupt Geld bekommen hab :yeah hast das Problem ja öfters
Wenn dein Chef morgen wieder da ist, kannst du die IWW Daten dann hier reinstellen?
Danke.

Den Titel hat der Gerichtsvollzieher schon herausgegeben.
Es geht um ca. 900 Euro Zinsen.

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 02.10.2023, 16:28
von mistral
Adora Belle hat geschrieben:
02.10.2023, 15:15
Euer Problem ist doch nicht der Gerichtsvollzieher. Ob er das durfte oder nicht, kann dahingestellt bleiben. Denn - der Schulder hätte in keinem Fall freiwillig gezahlt, sondern immer zur Abwendung der Vollstreckung. Und damit könnte er zurückfordern, FALLS er gezahlt hätte. Ihr habt keinen Schaden, und also auch keinen Schadenersatzanspruch.
Folgendes wäre auch interessant:

Was ist, wenn die verjährten Zinsen mit einem PFÜB einfach gepfändet werden (Kontopfändung / Lohnpfändung). Kann der Schuldner die verjährten Zinsen dann auch zurückverlangen?

Was meinst du Adora Belle?

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 02.10.2023, 17:08
von paralegal6
Auch ein pfüb ist keine freiwillige Zahlung :nachdenk
Sorry, wir machen jetzt Urlaub, vielleicht hat wer anders iww?

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 02.10.2023, 17:47
von Pitt
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63512.html
Beim PfüB wäre es keine freiwillige Zahlung.
Es ist hier übrigens nicht selten, dass Schuldner die Einrede der Verjährung erheben, auch ohne Hinweis des GVZ.

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 02.10.2023, 18:03
von mistral
paralegal6 hat geschrieben:
02.10.2023, 17:08
Auch ein pfüb ist keine freiwillige Zahlung :nachdenk
Sorry, wir machen jetzt Urlaub, vielleicht hat wer anders iww?
Ja, vielleicht hat hier jemand iww und kann den Text hier reinstellen:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... t--f135472

Danke

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 03.10.2023, 12:15
von legalspecialist
mistral hat geschrieben:
02.10.2023, 18:03
paralegal6 hat geschrieben:
02.10.2023, 17:08
Auch ein pfüb ist keine freiwillige Zahlung :nachdenk
Sorry, wir machen jetzt Urlaub, vielleicht hat wer anders iww?
Ja, vielleicht hat hier jemand iww und kann den Text hier reinstellen:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... t--f135472

Danke
Wurde erledigt :)

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 03.10.2023, 21:03
von mistral
Wo wurde das erledigt?

Ich kann immer noch nichts lesen