Arbeitseinkommen pfänden - Hinweis Nettomethode

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
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#11

16.08.2023, 17:08

Ich weiß grad nicht wirklich, ob wir hier aneinander vorbeischreiben. Was der Drittschuldner machen muss, ist mir doch egal. Die Themenstarterin wollte wissen, ob sie in den PfÜB brutto oder netto eingibt und da gibt sie brutto ein. Und der Betrag wird voll eingezogen. Der Pfändungsbetrag und der pfändbare Betrag sind zwei total unterschiedliche Angelegenheiten, auch wenn das nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist.

Der Pfändungsbetrag ist das, was ich pfänden will - im Zweifel 5.000 € brutto

Der pfändbare Betrag ist das, was gepfändet werden kann - gehen wir mal von 500,00 € pfändbaren Beträgen aus. Dann muss der Arbeitgeber 10 Monate lang 500,00 € überweisen.
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mia23
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#12

18.08.2023, 11:17

Also das AG hat den Passus jetzt eh wieder gestrichen, kann man sich sparen... :closed :lol:
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