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Re: Kann GVZ selbst entscheiden, ob er Ratenzahlung gewährt?

Verfasst: 28.04.2023, 09:33
von Rehlein39
Ja, finde ich auch äußerst merkwürdig, also ich gehe da jetzt gar nicht drauf ein, mal sehen, ob überhaupt weitere Raten eingehen...

Re: Kann GVZ selbst entscheiden, ob er Ratenzahlung gewährt?

Verfasst: 28.04.2023, 10:07
von Adora Belle
Rehlein39 hat geschrieben:
28.04.2023, 09:17
Ach, noch eine Frage: Kann ich jetzt eine Einigungsgebühr vom Schuldner fordern?
Das geht nur bei freiwilliger Übernahme der Gebühr durch den Schuldner. Auf der EG bleibt Euer Mdt sitzen.

Re: Kann GVZ selbst entscheiden, ob er Ratenzahlung gewährt?

Verfasst: 28.04.2023, 11:55
von Rehlein39
ok, Danke Adora Belle

Re: Kann GVZ selbst entscheiden, ob er Ratenzahlung gewährt?

Verfasst: 03.05.2023, 08:57
von icerose
Moin, klingt tatsächlich etwas seltsam.
Für gewöhnlich reicht beim GV die anwaltliche Versicherung der Vollmacht einschließlich Geldempfangsvollmacht. Hab ich in jedem Auftrag mit drin und musste bisher nie das Dokument nachreichen.
Also versichere die Vollmacht, schick ihm Titel und Forderungskonto (mit der Einigungsgebühr) und dann ist Ruhe. Solange die Schuldnerin Raten zahlt, ruht der ZV-AUftrag beim GV - und lebt direkt wieder auf, wenn eine Rate ausbleibt.

Re: Kann GVZ selbst entscheiden, ob er Ratenzahlung gewährt?

Verfasst: 03.05.2023, 09:16
von Anahid
Ich versteh ehrlich gesagt nicht, wo das Problem ist. Wenn Du doch eh den Titel schicken musst, dann schick die Vollmacht doch direkt mit. Die sollte Euch ja hoffentlich vorliegen. Im Übrigen - wie schon in einem anderen Thread - die Versicherung reicht eben nicht aus. Die Vollmacht ist auf Verlangen vorzulegen.