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Re: PFÜB gegen eingetragenen Kaufmann

Verfasst: 24.04.2023, 11:23
von Anahid
Gegebenenfalls könntest Du auch eine Gewerbeamtsanfrage machen. Eine EMA wird schwierig, wenn Du nur die Firmenanschrift kennst.

Re: PFÜB gegen eingetragenen Kaufmann

Verfasst: 24.04.2023, 20:30
von Oliverreinhardt2
mel1887 hat geschrieben:
24.04.2023, 11:19
Dann mache ich mal die EMA.

Danke schön!
Viel Erfolg.

Re: PFÜB gegen eingetragenen Kaufmann

Verfasst: 24.04.2023, 23:23
von paralegal6
Ich sehe nach wie vor das Problem nicht, ein eK haftet mit Privat- und Geschäftsvermögen, es ist daher egal wo man vollstreckt

Re: PFÜB gegen eingetragenen Kaufmann

Verfasst: 25.04.2023, 09:14
von Anahid
Wenn er im Handelsregister nicht eingetragen ist, ist es eben nicht egal, da er dann kein e.K. ist und diese Angabe wohl verbotener Weise benutzt (oder der Mandant hat gepennt - was auch nicht selten ist).

Re: PFÜB gegen eingetragenen Kaufmann

Verfasst: 25.04.2023, 09:29
von paralegal6
Ja, dann natürlich nicht, bezog sich aber auf den Ausgangspost und die darauf folgenden Antworten bevor TS das geschrieben hatte

Re: PFÜB gegen eingetragenen Kaufmann

Verfasst: 26.04.2023, 06:42
von ...
paralegal6 hat geschrieben:
24.04.2023, 23:23
Ich sehe nach wie vor das Problem nicht, ein eK haftet mit Privat- und Geschäftsvermögen, es ist daher egal wo man vollstreckt
Für die örtliche Zuständigkeit ist ausschließlich der Wohnsitz des Schuldners maßgeblich (§§828 II, 13 ZPO).
Daher muss zwingend der Wohnsitz des Schuldners im Antrag angegeben werden.
Wo der Schuldner seiner Geschäftstätigkeit nachgeht ist irrelevant.
Ein vom örtliche unzuständigen Gericht erlassener PfÜB würde auf ein Rechtsmittel hin aufzuheben sein.

Re: PFÜB gegen eingetragenen Kaufmann

Verfasst: 26.04.2023, 11:28
von paralegal6
Vermutlich wurde der MB falsch beantragt. Wenn es ein eK ist ist es eine Einzelfirma und geht nicht über "Herr" als Inhaber. Im Ausgangspost stand eK. Da trägt man dann auch die Geschäftsadresse an unter welcher vollstreckt werden kann. Wenn es "Herr" ist, dann am Wohnort. Sollte man sich aber vor Beantragung drüber informieren (17 || HGB). Dass es wohl kein eK ist wurde erst später hier geschrieben und ist wohl nach wie vor unklar. Ich bleibe daher bei meiner Aussage, dass man bei einem eK am Geschäftssitz vollstrecken kann