Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Silke76
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#11

27.09.2007, 09:27

Ne allgemeine Vorlage habe ich aber ich würde gerne wissen, wie ich das formulieren muss, wenn ich noch keinen Titel habe. Würde es nämlich mal versuchen ob ich Auskunft bekomme
Gruss Silke76
Janin

#12

27.09.2007, 09:29

dann kannste doch deinen normalen text ein wenig umformulieren. anstatt nen titel schickste ne vollmacht mit. wenn du auskunft bekommst, sage bescheid. ich bekomme hier nämlich im umkreis ohne titel keine auskunft.
Silke76
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#13

27.09.2007, 09:30

Alles klar, dann versuche ich mal mein Glück
Gruss Silke76
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Pepsi
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#14

27.09.2007, 14:05

natürlich bekommt man ohne Titel AUSKUNFT!! jedoch wenn man ne abschrift vom vermögensverzeichnis haben will, da braucht man den titel
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schneewittchen1984
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#15

27.09.2007, 14:13

also ich hab die auskunft bis jetzt auch immer ohne titel erhalten. schreib halt einfach, dass dein RA mandanten X in einer forderungsangelegenheit gegen den Y vertritt und zur Vermeidung von unnötigen Kosten die auskunft benötigst.

wir machen das immer und starten nebenher noch ne anfrage ans insolvenzgericht um in erfahrung zu bringen, ob der schuldner evtl. insolvenz beantragt hat.
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Silke76
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#16

27.09.2007, 14:24

Vielen Dank allerseits, habe nun eine Anfrage fertig gemacht. Jetzt bin ich mal gespannt.
Gruss Silke76
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NicoleH
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#17

27.09.2007, 14:52

wir bekommen auch ohne Titel Auskunft - schon bei Aufforderungsschreiben prüfen wir das. ich schau mal ob ich eine Formulierung finde
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
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NicoleH
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#18

27.09.2007, 14:54

Habs gefunden. damit klappt es immer:

Bislang liegt noch kein vollstreckbarer Titel gegen (Name des/der Schuldners/in) vor. Wir sind jedoch beauftragt worden zu prüfen, ob es wirtschaftlich Sinn macht, gegen (Name des/der Schuldners/in) gerichtliche Schritte einzuleiten. Wir verweisen insoweit auf § 915 Abs. 3 ZPO, wonach Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis verwendet werden dürfen, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die entstehen können, weil der/die Schuldner/in seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Es wird daher anwaltlich versichert, dass diese Informationen ausschließlich zu dem Zweck dienen soll, vorab zu klären, ob die Verursachung weiterer Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) auf der Grundlage des von dem/der Schuldner/in angegebenen Vermögens wirtschaftlich noch vertretbar ist.

versuchs mal damit!
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
devilinchen78
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#19

28.09.2007, 17:00

Stimme meinen Vorredner zu!
Die Auskunft bekommt man ohne Titel, nur halt das Vermögensverzeichnis nicht.
Rufen auch schon vor dem Mahnbescheid an und bekommen immer die Auskunft.
Mache das immer telefonisch, klappt hier ganz gut. Nur in Hamburg geht das nicht...
LG, devilinchen
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#20

28.09.2007, 19:33

in Hamburg klappt so vieles telefonisch nicht :evil:
aber das die Gerichte keine tel. Auskunft mehr geben, ist nichts neues..

ansonsten bekommt man auf jeden Fall auch ohne Titel Auskunft.. nur wenn man das Vermögensverzeihnis haben will, da muss man einen mitschicken
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