Seite 2 von 2

Re: Unterhaltsberechtigte Kinder?

Verfasst: 02.05.2022, 13:49
von Geiselmann
ZPO § 850c Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 (Klarstellender Beschluss zur Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten)
Der Gläubiger kann einen klarstellenden Beschluss des Vollstreckungsgerichts verlangen, dass der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des pfändbaren Betrags nach § 850c Abs. 1 ZPO nicht zu berücksichtigen ist, wenn der Schuldner an den Unterhaltsberechtigten keinen Unterhalt leistet.
- BGH, Beschluss vom 28. September 2017, -VII ZB 14/16 - siehe dazu VE 1-2018, 4 mit Ausführungen zum Antrag im amtl. Vordruck -= Rpfleger 3-2018, 159 mit Anm. von Hintzen -

S. Geiselmann

Re: Unterhaltsberechtigte Kinder?

Verfasst: 03.05.2022, 06:25
von Soenny
Danke @Geiselmann ;)