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Re: Vorläufiges Zahlungsverbot und ZV-Auftrag - beides mit RA-Gebühren?

Verfasst: 30.05.2022, 21:58
von Croata
Ich danke euch für die Antworten. Das habe ich leider zu spät gelesen und jetzt natürlich nur ein vorläufiges Zahlungsverbot herausgebracht...

Wahrscheinlich folgen jetzt ein paar doofe Fragen:

- Wissen die Banken, dass es zwei getrennte Zahlungsverbote hätten sein müssen? Also prüfen die das so genau. :oops: Wir haben extra rein geschrieben, dass dem einen Gläubiger aus dem Urteil Ansprüche zustehen und dann nochmal beiden gemeinschatflich aus dem KfB.

- Könnte ich nun - um den Fehler zu beheben - nicht einfach zwei Pfändungsbeschlüsse beantragen (wir machen eine Sicherungsvollstreckung), und zwar einmal für das Urteil und einmal für den KfB. Oder verliert die Vorpfändung dann ihre Wirkung? :kopfkratz

:panik

Re: Vorläufiges Zahlungsverbot und ZV-Auftrag - beides mit RA-Gebühren?

Verfasst: 31.05.2022, 08:59
von icerose
Vielleicht prüfst du nächstes Mal zuerst, ob dir jemand geantwortet hat. :lol:

Die Banken reagieren in aller Regel nicht auf Zahlungsverbote. Also dürfte es nicht so schlimm sein. Hauptsache, der Pfüb ist dann korrekt. Und ja, bitte mach zwei Pfübs. Das ist für alle übersichtlicher.

Re: Vorläufiges Zahlungsverbot und ZV-Auftrag - beides mit RA-Gebühren?

Verfasst: 31.05.2022, 09:14
von Croata
Oh ja, das werde ich. :mrgreen: Das ging dann wieder alles so schnell, schnell, das muss raus...

:thx