Ich muss hier nochmal nachhaken:
Wir wollen sehr wahrscheinlich die Pfändung des Pkw durchziehen aber die andersartige Verwertung § 825 ZPO beantragen, da der Schuldner wohl einen Kaufinteressenten hat. Voraussetzung hierfür ist ja u.a. auch die Einhaltung des Mindestgebots.
Wie komme ich denn im Vorfeld an die Summe des gewöhnlichen Verkaufswerts? Ich habe ja keine genaueren Angaben zum Fahrzeug, zumindest nicht genug, um den Wert im Internet auf diversen Plattformen zu ermitteln.
Stelle ich aber den Antrag und der GV ermittelt die Werte, scheitert die Verwertung vielleicht doch, weil der Kaufinteressent nicht bereit ist, das Mindestgebot zu zahlen.
Wenn wir eine Belassenserklärung abgeben, dürfte doch eigentlich auch kein Vorschuss gefordert werden, da keine Verbringung etc. ansteht, oder?
Pfändung u.a. eines Pkw
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