vorläufiges Zahlungsverbot - verschiedene Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

24.09.2007, 20:20

(und vergiss nicht es direkt an einen GVZ zu schicken und nicht an die Verteilerstelle)
Das ist bei einem vorl. ZB völlig gleichgültig.
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Pepsi
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#12

24.09.2007, 20:22

warum ist es das? ist es nicht, direkt zum GVZ geht schneller, es sei denn der hat grad urlaub ;-)
Jupp03/11

#13

24.09.2007, 20:25

es sei denn der hat grad urlaub
so ist es. Ich kenne die Urlaubszeiten unserer GV nicht.
und dann liegen die bei diesem zu Hause im Briefkasten.
Kimmy

#14

25.09.2007, 07:35

wenn Du 3 DS hast, z.B.
Bank, Stuttgart
Arbeitgeber, Karlsruhe
Lebensversicherung, Bonn
so sind drei Gerichtsvollzieher zuständig. Der eine Gerichtsvollzieher stellt es der Bank zu, macht seinen Zustellungsvermerk und übersendet es dem nächsten GVZ nach Karlsruhe, der stellt zu, gibt es weiter nach Bonn zum zuständigen GVZ. Machste drei einzelne VZV an die jeweiligen Gerichtsvollzieher kann der in Bonn, der in Stuttgart etc. immer sofort zustellen. Wir hatten gerade einen Fall, in dem gegen unsere Mdt. vollstreckt wurde und zwar zu Unrecht. Die Gegenseite hatte im vorläufigen Zahlungsverbot 5 DS angegeben. Wir waren froh, dass die das so gemacht haben, da das VZV bislang nur bei einem DS zugestellt war und noch nicht bei den anderen, weil es auch hier verschiedene Zuständigkeiten bei den GVZ aufgrund örtlicher Verschiedenheit gab und wir konnten das ganze dann unterbrechen. Hätte die Gegenseite 5 VZV gemacht, hätten wir mehr Arbeit gehabt, von daher waren wir froh, dass die Gegenseite das nicht gemacht hat, aber hätten die Recht gehabt mit der gewollten Pfändung, wären sie eben viel zu langsam gewesen.
Jupp03/11

#15

25.09.2007, 07:40

Dieses trifft bei vorl. ZB nicht zu. Diese kann jeder GV zustellen. Die Geschichte, die von dir angesprochen wird, trifft nur bei Pfüb zu.
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#16

25.09.2007, 07:52

:zustimm Jupp03

Der GV stellt ja per Post zu. Hab für sowas eine "Lieblingsgerichtsvollzieherin". Die ruft man an und bittet, dass das vorläufige Zahlungsverbot schnellst möglichst zugestellt wird. Klappt Gott sei Dank immer.

Wegen Urlaub der GV würd ich mir keinen Kopf machen. Es sei denn du verschickst sowas in der Haupturlaubszeit.
Kimmy

#17

25.09.2007, 07:54

ja, jeder GVZ kann VZV zustellen. Aber ein Stuttgarter kann nicht in Karlsruhe zustellen. Bei örtlicher Verschiedenheit sollte man daher extra VZV machen. Wenn die DS in einem Ort sind, stimme ich Euch ja zu.
Kimmy

#18

25.09.2007, 08:01

Jupp03 hat geschrieben:Dieses trifft bei vorl. ZB nicht zu. Diese kann jeder GV zustellen. Die Geschichte, die von dir angesprochen wird, trifft nur bei Pfüb zu.
Nein beim PfÜb soll laut § 829 Abs. 1 S. 3 ZPO ein PfÜb beantragt werden bei mehreren DS. Und wie oben geschildert, bei "meinem" Fall, war es ja so, dass der eine GVZ das VZV nicht auch an die anderen DS zugestellt hat.
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#19

25.09.2007, 08:12

aber das VZV wird per post zugestellt und somit ist es doch egal, ob der gerichtsvollzieher eigentlich nicht für das gebiet zuständig ist...
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Kimmy

#20

25.09.2007, 08:16

aber dem DS wird es doch nicht per Post zugestellt, sondern nur dem Schuldner. Der DS muss ja schließlich gegenüber dem GVZ mitteilen, ob er die Forderung anerkennt etc. oder die Fragen in zwei Wochen beantwortet.
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