Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Autotextkönigin
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#11
25.09.2007, 21:32
Taddy hat geschrieben:Wenn das InsO-Verfahren eröffnet ist, ist doch sowieso eine Vollstreckungssperre angeordnet, oder nicht?
Ja, gilt aber nur für neue ZV, nicht für alte PfÜBs.
lg
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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mrsgoalkeeper
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#12
01.10.2007, 16:14
Ich hab mit dem SB der Bank telefoniert. Der hat mir mitgeteilt, dass die Inso dort bekannt ist und die Pfändung daher nicht mehr berücksichtigt wird. Ich müsse nichts weiter veranlassen.... Schaun wir mal!
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11