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Re: wenn die Post sich tot stellt - Adressauskunft

Verfasst: 09.09.2020, 10:37
von AliceImWunderland
Bei der Polizeibehörde selbst, Betreff "Aufenthaltsermittlung". Ich schildere den Grund der Ermittlung und füge in Kopie das Schreiben des Gerichts bei, aus dem sich ergibt, dass die Zustellung beim Betreffenden unter der bekannten Anschrift nicht erfolgen konnte. Wie gesagt, klappt in 50 % der Fälle. Entweder die Polizei teilt die letzte dort bekannte Aufenthaltsadresse mit oder die teilt mit, dass sie für diese Fälle nicht zuständig ist und verweist auf das Einwohnermeldeamt. In beiden Fällen reicht das Schreiben dem Gericht aus, um davon überzeugt zu sein, dass wir alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um die Adresse des Betreffenden zu ermitteln. Die EMA muss natürlich auch gemacht werden.