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Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 11:55
von Pitt
Wenn der Schuldner die Forderung einschließlich der für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entstandenen Kosten beglichen hat, dann reicht ein Zweizeiler an das Vollstreckungsgericht, dass der Antrag vom ... zurückgenommen wird, da der Schuldner die Forderung am ... vollständig beglichen hat. Die eingereichten Unterlagen (Vollstreckungstitel) soll das Gericht bitte zurückschicken. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann lässt Du Dir von der Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge die Kontaktdaten des für die Zustellung an den Drittschuldner zuständigen GVZ geben und informierst ihn parallel vorsorglich darüber, dass möglicherweise das Vollstreckungsgericht einen PfÜB gg. X zwecks Zustellung an ihn weitergeleitet hat, der Schuldner die Forderung aber zwischenzeitlich beglichen und die Antragsrücknahme sich mit dem PfüB-Erlass überschnitten hat, eine Zustellung also nicht mehr erfolgen soll.

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 12:01
von AliceImWunderland
Also, wie meine Vorredner: du musst den Antrag auf Erlass des Pfübs zurücknehmen und das Gericht darum bitten, die ZV-Unterlagen zurückzusenden. Sofern Ihr bei der Einreichung des Antrags keine GK eingezahlt habt, werdet Ihr vom Gericht eine Kostenrechnung bekommen. Normalerweise zahlt man aber die GK gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags auf Erlass des Pfübs beim Gericht ein. So spart man Zeit. Denn solange die GK nicht eingezahlt sind, wird der Antrag beim Gericht nicht bearbeitet.

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 12:07
von mrsgoalkeeper
Nichtwissen hat geschrieben:
12.08.2020, 11:46
Ich bin jetzt im 2. Lehrjahr und nicht ausgelernt.
Dann solltet Du Deine Berufsangabe in Deinem Profil anpassen.

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 12:12
von Anahid
Dann muss Du auch in deine Berufsbezeichnung aufnehmen, dass Du Reno-Azubi bist. ;)

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 12:26
von Nichtwissen
Ohh, super danke!!

Und werde ich ändern wenn ich raus habe wie das funktioniert :)

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 12:29
von Anahid
Hat geklappt. :daumen