Re: Zweifelhafte Vermögensauskunft - welche Möglichkeiten gibt's noch?
Verfasst: 12.06.2020, 13:16
@anahid:
Du hast - mal wieder - recht. Ich stelle mir aber schon die Frage, wie es sein kann, dass der GV, diese Angaben nicht bereits bei der ursprünglichen Abgabe der VAK eingeholt hat. Da würde ich mich ggf. sogar wegen der Kosten für die Nachbesserung streiten, weil die ja nicht notwendig gewesen wäre, wenn er seinen Job richtig macht. Normalerweise müsste er doch, wenn der Schuldner das so angibt, wegen der Wohnung bzw. der Mietkosten nachhaken.
Allerdings habe ich letztlich auch einen komischen Fall gehabt: Da hat der GVZ angerufen und direkt mitgeteilt, dass er unseren ZV-Auftrag ohne Rechnung zurückschicken würde. Der Schuldner sei bestens bekannt, dieser habe auch Geld allerdings nicht aus offiziellen "Kanälen".
Du hast - mal wieder - recht. Ich stelle mir aber schon die Frage, wie es sein kann, dass der GV, diese Angaben nicht bereits bei der ursprünglichen Abgabe der VAK eingeholt hat. Da würde ich mich ggf. sogar wegen der Kosten für die Nachbesserung streiten, weil die ja nicht notwendig gewesen wäre, wenn er seinen Job richtig macht. Normalerweise müsste er doch, wenn der Schuldner das so angibt, wegen der Wohnung bzw. der Mietkosten nachhaken.
Allerdings habe ich letztlich auch einen komischen Fall gehabt: Da hat der GVZ angerufen und direkt mitgeteilt, dass er unseren ZV-Auftrag ohne Rechnung zurückschicken würde. Der Schuldner sei bestens bekannt, dieser habe auch Geld allerdings nicht aus offiziellen "Kanälen".