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Re: Zweifelhafte Vermögensauskunft - welche Möglichkeiten gibt's noch?

Verfasst: 12.06.2020, 13:16
von mücki
@anahid:
Du hast - mal wieder - recht. Ich stelle mir aber schon die Frage, wie es sein kann, dass der GV, diese Angaben nicht bereits bei der ursprünglichen Abgabe der VAK eingeholt hat. Da würde ich mich ggf. sogar wegen der Kosten für die Nachbesserung streiten, weil die ja nicht notwendig gewesen wäre, wenn er seinen Job richtig macht. Normalerweise müsste er doch, wenn der Schuldner das so angibt, wegen der Wohnung bzw. der Mietkosten nachhaken.

Allerdings habe ich letztlich auch einen komischen Fall gehabt: Da hat der GVZ angerufen und direkt mitgeteilt, dass er unseren ZV-Auftrag ohne Rechnung zurückschicken würde. Der Schuldner sei bestens bekannt, dieser habe auch Geld allerdings nicht aus offiziellen "Kanälen".

Re: Zweifelhafte Vermögensauskunft - welche Möglichkeiten gibt's noch?

Verfasst: 12.06.2020, 16:07
von Crydea
Huhu,

da ich hier viel über die eventuellen Kosten der Nachbesserung lese, klinke ich mich hier mal kurz diesbezüglich ein. Diesen Absatz

"Nur aus Gründen der anwaltlichen Fürsorge gegenüber dem Gläubiger wird darauf hingewiesen, dass eine weitere Erhebung von Gebühren oder Auslagen nach § 7 Abs. 1 GVKostG nicht in Betracht kommt, da bei sachgerechter Behandlung des ersten Antrages auf Abnahme der Vermögensauskunft diese Kosten nicht entstanden wären (BGH NJW-RR 2208, 1163; AG Bremen JurBüro 2007, 438; Ag Hamburg-Altona v. 16.07.2014, 321 M 223/14; Zöller-Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 802 d Rn 20). "

habe ich immer bei Antrag auf Nachbesserung mit drin und wir haben bisher noch nie Kosten für eine Nachbesserung in Rechnung gestellt bekommen.

LG
Cry