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Re: ZV aus Vergleich Arbeitsrecht Bruttogehalt

Verfasst: 15.03.2021, 15:14
von hefalumpine
Hallo,

ich häng mich hier mal ran.

Wir sind Kläger und haben folgenden Vergleich geschlossen:

"Die Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger als restliche Vergütung für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. März 2019 einen Betrag von ... € brutto zu zahlen
und hierüber eine Abrechnung zu erteilen".

Ich habe es so verstanden, dass wir den GVZ beauftragen und der entweder die Netto-Beträge einzieht und Beklagte muss die Abrechnungen vorlegen oder GVZ zieht Brutto-Beträge ein und Mdt muss selber abführen.

Mein Problem ist jetzt der zweite Teil mit der Abrechnung, da dies mit dem Zahlungsbetrag in einem Punkt zusammengefasst ist. Reicht auch hierfür ein und derselbe einfache GVZ-Auftrag oder ist das ggf. ein gesonderter Antrag auf vertretbare Handlung?

Was ist denn wenn der Beklagte Raten zahlen will; gibt es das bei dieser Art Vollstreckung überhaupt und müsste der Mandant dann ggf. immer über jede einzelne Teilzahlung dann Beträge abführen?

Vielen Dank schon mal

VG

Re: ZV aus Vergleich Arbeitsrecht Bruttogehalt

Verfasst: 15.03.2021, 15:33
von Anahid
Wie willst Du denn einen GV mit dem zweiten Teil beauftragen? Der kann ja schlecht zum Arbeitgeber gehen: "Geben Sie mal die Abrechnung raus!" ;)

Natürlich musst Du die Gehaltsabrechnung als vertretbare Handlung vollstrecken.

Ratenzahlung auf ein Gehalt? Wäre ja mal was ganz Neues. Aber wenn Euer Mandant das akzeptieren möchte, dann kann er das natürlich. Ansonsten: nein, er muss nicht bei jeder Zahlung einen Teilbetrag abführen. Meiner Meinung nach dürfte es wohl ausreichen, wenn er nach Beendigung der Ratenzahlung den Betrag abführt. Ich hatte einen solchen Fall aber noch nicht; falls da jemand anderer Meinung ist, bin ich für Gegenmeinungen offen.

Re: ZV aus Vergleich Arbeitsrecht Bruttogehalt

Verfasst: 15.03.2021, 15:47
von hefalumpine
Danke für Deine Antwort.

Aber den GVZ kann ich jetzt zumindest schonmal zum Einzug des Gehaltes losschicken?

Re: ZV aus Vergleich Arbeitsrecht Bruttogehalt

Verfasst: 17.03.2021, 08:32
von Anahid
Ja, die Beträge kannst Du schon vollstrecken. Nur die Gehaltsabrechnung nicht über den GV.

Re: ZV aus Vergleich Arbeitsrecht Bruttogehalt

Verfasst: 18.03.2021, 08:56
von hefalumpine
super, danke Dir und schönen Arbeitstag :)