Re: ZV aus Vergleich Arbeitsrecht Bruttogehalt
Verfasst: 15.03.2021, 15:14
Hallo,
ich häng mich hier mal ran.
Wir sind Kläger und haben folgenden Vergleich geschlossen:
"Die Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger als restliche Vergütung für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. März 2019 einen Betrag von ... € brutto zu zahlen
und hierüber eine Abrechnung zu erteilen".
Ich habe es so verstanden, dass wir den GVZ beauftragen und der entweder die Netto-Beträge einzieht und Beklagte muss die Abrechnungen vorlegen oder GVZ zieht Brutto-Beträge ein und Mdt muss selber abführen.
Mein Problem ist jetzt der zweite Teil mit der Abrechnung, da dies mit dem Zahlungsbetrag in einem Punkt zusammengefasst ist. Reicht auch hierfür ein und derselbe einfache GVZ-Auftrag oder ist das ggf. ein gesonderter Antrag auf vertretbare Handlung?
Was ist denn wenn der Beklagte Raten zahlen will; gibt es das bei dieser Art Vollstreckung überhaupt und müsste der Mandant dann ggf. immer über jede einzelne Teilzahlung dann Beträge abführen?
Vielen Dank schon mal
VG
ich häng mich hier mal ran.
Wir sind Kläger und haben folgenden Vergleich geschlossen:
"Die Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger als restliche Vergütung für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. März 2019 einen Betrag von ... € brutto zu zahlen
und hierüber eine Abrechnung zu erteilen".
Ich habe es so verstanden, dass wir den GVZ beauftragen und der entweder die Netto-Beträge einzieht und Beklagte muss die Abrechnungen vorlegen oder GVZ zieht Brutto-Beträge ein und Mdt muss selber abführen.
Mein Problem ist jetzt der zweite Teil mit der Abrechnung, da dies mit dem Zahlungsbetrag in einem Punkt zusammengefasst ist. Reicht auch hierfür ein und derselbe einfache GVZ-Auftrag oder ist das ggf. ein gesonderter Antrag auf vertretbare Handlung?
Was ist denn wenn der Beklagte Raten zahlen will; gibt es das bei dieser Art Vollstreckung überhaupt und müsste der Mandant dann ggf. immer über jede einzelne Teilzahlung dann Beträge abführen?
Vielen Dank schon mal
VG