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Re: Vollstreckung Ordnungsgeld

Verfasst: 18.02.2020, 09:36
von Adora Belle
Eins nach dem anderen. Jetzt musst Du doch erstmal beantragen, dass ein Ordnungsgeld überhaupt festgesetzt wird.

Re: Vollstreckung Ordnungsgeld

Verfasst: 18.02.2020, 09:51
von Melanie
Wie sieht das dann praktisch aus. Ich beantrage Ordnungsgeldfestsetzung und mit diesem Titel beauftrage ich den GVZ, der dann das Ordnungsgeld einzieht und an mich überweist und ich leite es weiter an die Staatskasse?

Re: Vollstreckung Ordnungsgeld

Verfasst: 18.02.2020, 10:02
von Adora Belle
Nein, Du siehst nix von dem Geld. Der Gerichtsvollzieher vollstreckt in Deinem Auftrag direkt zu Händen der Staatskasse.

Re: Vollstreckung Ordnungsgeld

Verfasst: 18.02.2020, 10:23
von Melanie
D.h. also, wir (ich) habe die Arbeit und die Kosten (der Mandant!)?

Re: Vollstreckung Ordnungsgeld

Verfasst: 18.02.2020, 10:37
von Adora Belle
Steht doch schon in #2.

Re: Vollstreckung Ordnungsgeld

Verfasst: 18.02.2020, 10:48
von Soenny
Melanie deine Mailadresse ist nicht aktuell, bitte aktualisieren :thx

Re: Vollstreckung Ordnungsgeld

Verfasst: 18.02.2020, 10:51
von Melanie
@ Andora Belle: Danke
@ Soenny: wird erledigt ;-)

Re: Vollstreckung Ordnungsgeld

Verfasst: 18.02.2020, 10:55
von Melanie
@ Soenny: Wo kann ich die eMail ändern?

Re: Vollstreckung Ordnungsgeld

Verfasst: 18.02.2020, 10:57
von Melanie
@Soenny: erledigt!

Re: Vollstreckung Ordnungsgeld

Verfasst: 18.02.2020, 15:49
von GV Freudenstein
Ordnungsgelder werden nicht von den Parteien vollstreckt. Zuständig ist der Rechtspfleger des erkennenden Gerichtes.

Im vorliegenden Fall dürfte es sich jedoch nicht um Ordnungs- sondern um Zwangsgeld handeln. Das Zwangsgeld wird durch die Partei vollstreckt. Das Zwangsgeld erhält die Staatskasse. Für die Vollstreckung erhält die Partei bei anwaltlicher Vertretung eine Vergütung nach VV 3309 RVG nebst Auslagen.