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Re: Falsche Angaben in einer VA

Verfasst: 22.01.2020, 09:29
von samsara
silvester hat geschrieben:
22.01.2020, 09:05
Konten von Dritten, an denen der Schuldner verfügungsberechtigt ist, sind dem Gläu-biger mitzuteilen.
Gibt´s hierzu eine Rechtssprechung?

Er benutzt das Geschäftskonto doch nicht privat. Somit ergibt sich für den Gläubiger auch keine Pfändungsmöglichkeit.

Ich bleibe bei meinem nein. Schuldner hat als Privatperson keine Vollmacht für die Geschäftskonten (sofern das so ist).

Re: Falsche Angaben in einer VA

Verfasst: 22.01.2020, 09:38
von silvester
AG Bayreuth, Beschluss vom 4. Juli 2013 – 7 M 289/13 – DGVZ 2013, 194

Da aber bei Drittauskünften auch die Angabe von Konten, für die der Schuldner lediglich verfügungsberechtigt ist, z.B. vom AG Wedding (Beschluss v. 15.12.2016 – 34 M 8143/16 – DGVZ 2017, 58) und LG Rostock (3. Zivilkammer, Beschluss vom 07.05.2019, 3 T 66/19 (3)) für zulässig erachtet wird, hätte die Angabe in der Vermögensauskunft vom GV eingefordert werden müssen.

Re: Falsche Angaben in einer VA

Verfasst: 22.01.2020, 12:20
von samsara
Danke. Ich finde es aber trotzdem merkwürdig, wenn Konten angegeben werden müssen, für die der Schuldner privat keine Vollmacht hat.

Re: Falsche Angaben in einer VA

Verfasst: 22.01.2020, 12:43
von Coco Lores
Der GF darf keine privaten Forderungen vom Konto der GmbH bedienen, da es bei einer GmbH keine Privatkonten gibt.

Ich finde es heutzutage auch ziemlich weltfremd kein eigenes Konto zu haben. Aber nun gut...klingt für mich alles so, als wüsste da jemand genau, wie er zu agieren hat!