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Re: Privatanschrift Schuldner

Verfasst: 13.06.2019, 09:54
von AliceImWunderland
Das kann klappen, muss aber nicht. Hat hier auch schon geklappt und ist auch schief gegangen.

§ 802e ZPO sagt, dass die Vermögensauskunft am Wohnort des Schuldners abzunehmen ist und in Ermangelung dessen dort, wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Es ist hier schon passiert, dass ein ZV-Verfahren sehr teuer wurde und ewig gedauert hat, weil der GVZ sich geweigert hat, unter der Geschäftsanschrift des Schuldners die VA aus einen Titel, welcher gegen den Schuldner privat gerichtet war, abzunehmen. Das ganze Prozedere mit Erinnerung und und und hat ewig gedauert und das Gericht uns dann letztendlich in die Schranken verwiesen. Auch ein Hinweis auf das Urteil des BGH vom 17.07.2008 - I ZB 80/07 - reichte nicht aus. Das Gericht meint, der Gläubiger muss - bevor er unter der Geschäftsanschrift des Schuldners die VA abnehmen kann - wirklich ALLES versucht haben, um seine Privatanschrift zu ermitteln. Dazu gehört auch das Beiziehen der Auskünfte aller öffentlicher Register (EMA, Gewerberegister, Handelsregister).

Ich möchte nur auf diese Möglichkeit hinweisen.