Einzug Kosten & Gebühren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#11

31.05.2019, 08:05

auzubi hat geschrieben:
30.05.2019, 22:19
Das es diese Summe an Kosten und Gebühren ist, weiß ich, da der Gegner die Forderung zur Tabelle unserer Mandantschaft angemeldet hat.
Jetzt bin ich verwirrt. Ihr habt ZV-Auftrag erteilt und die Gegenseite hat die erhaltene Summe X an Gebühren und Kosten zur Tabelle angemeldet? Wenn die Summe X zur Tabelle angemeldet wurde, dann müssten diese dort doch auch der Höhe nach (wie dies sich errechnen) nachgewiesen sein.
auzubi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 14.01.2011, 20:11
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#12

31.05.2019, 08:15

Leider nein Tigerle, da die Gegenseite nur die Hauptforderung zur Tabelle anmeldet hat, Zinsen und Kosten nicht.

Wortlaut in etwa ist:
"Haben wir an OGV... 5.734,51 € an Hauptforderung, 989,08 an Zinsen sowie 386,52 € Kosten und Gebühren überwiesen.
Die Hauptforderung melden wir gemäß Rechtstreit x ./. y an.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1995
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#13

31.05.2019, 08:36

Ich verstehe den letzten Eintrag so, dass die Gegenseite die gezahlten Beträge ermittelt hat. Wenn dem so sein sollte, würde ich die Gegenseite anschreiben und bitten, darzulegen, wie man die Zinsen und Kosten ermittelt hat, da sie für euch ohne nähere Detaillierung nicht nachvollziehbar sind.
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#14

31.05.2019, 09:26

auzubi hat geschrieben:
30.05.2019, 22:09
Sorry, ich habe mich wahrscheinlich in der Arbeit in der Eile ein bisschen zu kurz gehalten.

Der GV hat unseren Antrag erledigt. Ich habe lediglich einen Betrag x überwiesen bekommen, mit dem Hinweis, dem Gegner wurde der Titel ausgehändigt.

Da ich beim Isolvenzverwalter arbeite, müssen wir den Betrag x immer gegenrechnen, damit vom Schuldner nicht zu viel verlangt wurde.
Nun ist es so, dass ich mit dem GV i.S. Hauptforderung und Zinsen total mit den Beträgen übereinstimme, die ich gefordert habe.

Nur bei dem Punkt Gebühren und Kosten komme ich nicht überein mit ihm.

Für den Antrag auf VA bekomme ich doch eine 0,3 aus 2.000 = 64,26 € brutto

eingezogener Betrag 386,52 €
VA-Gebühr 64,26 €
GV-Kosten 43,36 €
Zinsen v. Auftrag bis Zhlg. 40,69 €
Guthaben 238,21 €

Ich weiß nicht, wo dieser hohe Überschuss herkommen sollte.

Antrag war nur VA + keine Zahlungsvereinbarung.

Sorry, aber auch nach "Berichtigung" des Sachverhalts verstehe ich nur Bahnhof.
Was meinst du mit Überschuss? Wie hoch war die ursprüngliche Forderung, wegen der der GVZ-Auftrag erteilt wurde? Wenn du Gebühren nach dem Streitwert von EUR 2.000,00 berechnest, dann muss Eure Forderung ja über EUR 1.500,00 betragen haben. Wenn der GVZ dann EUR 386,52 beim Schuldner eingezogen hat, dann ist das doch keine Gesamterledigung des Auftrags, sondern lediglich eine Teilzahlung. Oder sehe ich das falsch? :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1446
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#15

31.05.2019, 09:30

Also ganz ehrlich, mir erschließen sich die Zusammenhänge gerade überhaupt nicht. Ihr habt für euren Mandanten eine Forderung vollstreckt. Wie kann der Schuldner dann eine Forderung zur Tabelle anmelden? Das ergibt überhaupt keinen Sinn.

Außerdem finde ich es schwierig etwas zu Gebühren zu orakeln, wenn man die Ausgangswerte/Aufträge überhaupt nicht kennt.

Ansonsten: GVZ anschreiben auf Überzahlung gem. FoKo hinweisen und darum bitten, zu erläutern, aus welchen Beträgen sich der von ihm eingetriebene Betrag errechnet.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
auzubi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 14.01.2011, 20:11
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#16

31.05.2019, 10:03

Mit Überschuss meine ich, dass der GV m.E. zu viel von unserem Gegner verlangt hat. Die ursprüngliche Hauptforderung waren 5.734,51 €. Die HF zzgl. Zinsen waren 6.723,59 €. Der GV hat bei unserem Gegner 5.734,51 € Hauptforderung, 989,08 € Zinsen (19.02.19-04.04.2017 und ab 28.02.2018) und 386,52 € an Kosten und Gebühren eingezogen. Die Kosten und Gebühren erschließen sich mir nicht.

Unser Mandant ist insolvent, deshalb kann der Gegner den Betrag wieder bei ihm in der Tabelle anmelden (Anfechtung).

Den GV angeschrieben habe ich schon vor Wochen. Antwort nie bekommen, telefonisch auch nicht erreichbar.

Aber Mücki hat schon Recht, orakeln hilft nichts, ich werde einfach nochmal eindringlicher versuchen, ihn zu erreichen. Aber danke schon mal für die Anregungen und Mühe die ihr euch gemacht habt.
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1446
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#17

31.05.2019, 10:54

auzubi hat geschrieben:
31.05.2019, 10:03
Mit Überschuss meine ich, dass der GV m.E. zu viel von unserem Gegner verlangt hat. Die ursprüngliche Hauptforderung waren 5.734,51 €. Die HF zzgl. Zinsen waren 6.723,59 €. Der GV hat bei unserem Gegner 5.734,51 € Hauptforderung, 989,08 € Zinsen (19.02.19-04.04.2017 und ab 28.02.2018) und 386,52 € an Kosten und Gebühren eingezogen. Die Kosten und Gebühren erschließen sich mir nicht.
Nach der Angabe der Zinszeiträume hat sich das für mich auch erschlossen :-)

Weiterhin unklar: Was ist mit den GK + RA-Gebühren aus dem vorangegangen Prozess/Mahnverfahren? Die müssten den Wert (gemeint ist euer "Überschuss") doch deutlich übersteigen ... und ihr hätte noch Beträge offen.

Warum meldet die GS die Zinsen und Kosten mit zur Tabelle an? Hier kann doch nur der zurückgewährte Anfechtungsbetrag angemeldet werden, der Rest, inbesondere Zinsen ab 28.02.2018 und Kosten sind Verzugsschaden. Ich hoffe, eure Tabellenabteilung hat das auf dem Schirm. :mrgreen:

Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#18

31.05.2019, 10:56

Selbst wenn Du hier eine Gebühr von 0,3 nach dem hohen Streitwert berechnen würdest, was insgesamt brutto 168,39 € wären, kommst Du ja nicht auf den gezahlten Kostenbetrag.

Auch wenn ich annehme, dass hier neben dem Antrag auf Abgabe der VA auch noch irgendein anderer Antrag gestellt wurde, was Du ja verneinst, dann reichen auch die zusammengerechneten Beträge (168,39 € + 64,26 €) nicht an den gezahlten Kostenbetrag heran. Ohne den GV selbst, der den Betrag errechnet hat, wirst Du hier nicht weiterkommen; nur ärgerlich, wenn man diesen nie erreicht. Ansonsten ruf beim zuständigen Amtsgericht an und erkundige Dich da mal nach dem GV. Hilft oft Wunder.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
auzubi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 14.01.2011, 20:11
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#19

31.05.2019, 12:56

Anahid hat geschrieben:
31.05.2019, 10:56
Selbst wenn Du hier eine Gebühr von 0,3 nach dem hohen Streitwert berechnen würdest, was insgesamt brutto 168,39 € wären, kommst Du ja nicht auf den gezahlten Kostenbetrag.

Auch wenn ich annehme, dass hier neben dem Antrag auf Abgabe der VA auch noch irgendein anderer Antrag gestellt wurde, was Du ja verneinst, dann reichen auch die zusammengerechneten Beträge (168,39 € + 64,26 €) nicht an den gezahlten Kostenbetrag heran. Ohne den GV selbst, der den Betrag errechnet hat, wirst Du hier nicht weiterkommen; nur ärgerlich, wenn man diesen nie erreicht. Ansonsten ruf beim zuständigen Amtsgericht an und erkundige Dich da mal nach dem GV. Hilft oft Wunder.
Der erste Zinszeitraum ist natürlich ab 19.02.2014, blöder Schreibfehler.

Es läuft noch eine zweite ZV wegen GK u. RA-Gebühren vom Verfahren, unabhängig hiervon.

GS hat nur Hauptforderung angemeldet, aber die oben genannten Ausführungen gemacht, also tabellarisch alles i.O. Aber danke für den Hinweis.

Gestellt war F: keine Zahlungsvereinbarung
G1: Abnahme VA nach §§ 802, 802 f ZPO
P1: Protokoll, das is ja nicht bekommen habe, was soweit ich weiß üblich ist, bei Zahlung
P5: Falls es beim falschen GV landet
P7: Angabe zur Steuer
P8: Vollstreckung gemäß Anlage1 zzgl. Kosten gem. Modul Q

Das einzige was ich im RVG für Anfänger gefunden habe, aber hier ja m.E. nicht zutrifft ist, dass wenn ich gütliche Einigung beantragt hätte und VA, die Grenze 2.000,00 € nicht mehr gilt.
Desweiteren ist meiner Meinung nach für den Antrag "keine Zahlungsvereinbarung" keine weitere Gebühr entstanden.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#20

31.05.2019, 13:24

Also hast Du

1. Vermögensauskunft
2. Drittauskünfte
3. Zwangsvollstreckung

Kosten insgesamt waren 386,52 € abzgl. GV-Kosten 43,36 € wären 343,16 € RA-Kosten.

Wenn ich jetzt mal Deinen Sachverhalt nehme, dann hast Du sogar zu wenig bekommen.

1. VA = 64,26
2. Drittauskünfte = 168,39
3. ZV = 168,39

Gesamt 401,04 € - Eigentlich fehlen hier also 57,88 €......nur mal so anmerk.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten