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Re: ZV wegen Herausgabe eines Fotos

Verfasst: 28.05.2019, 09:38
von carrymaus
???

Re: ZV wegen Herausgabe eines Fotos

Verfasst: 28.05.2019, 09:47
von Soenny
carrymaus hat geschrieben:
28.05.2019, 09:38
???
:kopfkratz

Re: ZV wegen Herausgabe eines Fotos

Verfasst: 28.05.2019, 10:01
von Anahid
Eine Herausgabevollstreckung kannst Du ja nur betreiben hinsichtlich Sachen, die bereits existieren. Das ist hier aber ja nicht der Fall. Das Foto muss ja erst erstellt werden und der Bericht auch. Also hast Du eine unvertretbare Handlung und musst nach § 888 ZPO Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft beantragen.

Re: ZV wegen Herausgabe eines Fotos

Verfasst: 28.05.2019, 10:02
von Adora Belle
Nein, ich hab Dir doch oben schon gesagt, dass eine Herausgabevollstreckung nicht möglich ist, da Foto und Bericht noch gar nicht existieren. Du musst über Zwangsmittel (Zwangsgeld/Zwangshaft, §35 FamFG) vollstrecken.

Re: ZV wegen Herausgabe eines Fotos

Verfasst: 28.05.2019, 10:04
von carrymaus
Ach Mist. Dann müssen wir erstmal ein Zwangsgeld beantragen