Seite 2 von 3

Re: Vollstreckung Briefkastenfirma

Verfasst: 10.05.2019, 13:14
von AliceImWunderland
Bekommt man da auch die private Adresse des GF? :kopfkratz

Re: Vollstreckung Briefkastenfirma

Verfasst: 15.05.2019, 10:49
von ninibatz
Ich habe jetzt vom Gewerbeamt die private Anschrift vom Geschäftsführer bekommen. Allerdings ist die in Polen. Kann der Gerichtsvollzieher ihn den aus Polen laden oder habe ich sonst irgendwelche Möglichenkeiten?

Re: Vollstreckung Briefkastenfirma

Verfasst: 21.05.2019, 09:08
von ninibatz
?

Re: Vollstreckung Briefkastenfirma

Verfasst: 21.05.2019, 09:15
von mücki
AliceImWunderland hat geschrieben:
10.05.2019, 13:14
Bekommt man da auch die private Adresse des GF? :kopfkratz
Das kann ich jetzt beantworten: Zumindest bei natürlichen Personen, bekommt man die Privatanschrift "mitgeliefert".

Re: Vollstreckung Briefkastenfirma

Verfasst: 21.05.2019, 09:22
von ninibatz
Die private Anschrift habe ich ja. Aber der GF wohnt in Polen.

Re: Vollstreckung Briefkastenfirma

Verfasst: 21.05.2019, 09:32
von mücki
Mir stellt sich die Frage, warum der GVZ die Ladung nicht einfach in den Briefkasten der GmbH einlegt?

Gemäß § 8 Abs. 4 GmbHG muss es eine inländische Geschäftsanschrift geben. Wobei Geschäftsanschrift eigentlich nur bedeutet, dass es einen Ort gibt, an dem die Gesellschaft postalisch zu erreichen ist. Bei der Anschrift kann es sich also auch nur um einen Briefkasten handeln. Diese Adresse muss im Handelsregister stehen, muss aber weder Satzungssitz noch Verwaltungsssitz sein. Diese Voraussetzung ist nach deiner Schilderung gegegeben. Ich verstehe daher nicht, wo der GVZ ein Problem hat.

Re: Vollstreckung Briefkastenfirma

Verfasst: 21.05.2019, 09:47
von AliceImWunderland
Sehe ich auch so. Briefkastenfirma heißt doch, es gibt einen Briefkasten, oder nicht? :kopfkratz

Re: Vollstreckung Briefkastenfirma

Verfasst: 21.05.2019, 10:04
von ninibatz
Ok. Dann werde ich den Gerichtsvollzieher bitten, die Ladung dort einzuwerfen. Wenn er nicht erscheint, wäre der nächste Schritt ja dann Haftbefehl. Vielleicht lässt er sich ja davon beeindrucken. :-)

Re: Vollstreckung Briefkastenfirma

Verfasst: 21.05.2019, 11:08
von AliceImWunderland
Das Wichtigste in diesem Fall ist die Drittauskunft des Bundeszentralamtes für Steuern. Alles andere wird dich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht weiter bringen.

Re: Vollstreckung Briefkastenfirma

Verfasst: 20.06.2019, 10:02
von ninibatz
Hallo Zusammen,

ich greife das Thema noch einmal auf, da ich ein neues Schreiben vom Gerichtsvollzieher erhalten habe. Er teilte mir mit, dass ihm nunmehr bekannt geworden ist, dass unter angegebenen Anschrift auch kein Briefkasten mehr vorhanden ist. Nachdem sich die Anschrift des Geschäftsführers der Schuldnerin in Polen befindet, kann eine Zustellung der Terminsladung durch ihn nicht mehr erfolgen.

Was kann ich jetzt noch machen ausser die ZV einstellen und die Akte endabrechnen? Die Forderung beläuft sich immerhin auf € 12000.

Vielen Dank für eure Hilfe.