Mangel der Bestimmtheit des Schuldtitels - was tun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
jenny86
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#11

04.09.2007, 13:05

also wir machen es jetzt so, dass wir das Nettoeinkommen ausrechnen, den PfÜB insoweit abändern, dass die Rechtspflegerin erkennt, um welche genauen beträge es sich handelt.

das problem ist nur, dass das meinen chef wurmt, wenn man den betrag auch bei gericht ausrechnen hätte können, die aber scheinbar keine lust dazu hatten.

hat nicht noch irgendjemand ne quelle, die besagt, dass der vergleich auch in dem wortlaut, wie er ist, hätte vollstreckbar sein müssen...irgendwie am besten war arbeitsrechtliches....

er will noch irgend nen stinkigen satz mit aufnehmen
Gast

#12

04.09.2007, 13:22

@Bino
Ja aber lt. Titel steht ihm der Nettobetrag aus € xxx brutto zu. Da du den Nettobetrag ja nicht weißt, pfändet man brutto.
Ging bisher immer durch.
Und wenn wir das Geld bekommen, schreiben wir dem Mandanten, dass er sich um die Sozialabgaben kümmern muss. Vom Schuldner (Arbeitgeber) bekommt man (oder sollt man zumindest) dann noch die Abrechnung bekommen.
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Bino
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#13

04.09.2007, 13:25

@lotti80.
O.K. Danke dir

Gruß Bino
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#14

05.09.2007, 02:24

@jenny86:

Das Problem liegt doch in der völlig dummen Formulierung (deines Chef's) im Klageantrag:

"... zahlt an die Klägerin für 06 + 07/2005 jeweils den sich aus 1.247,00 € brutto ergebenden Nettobetrag bis zum ......... aus.

Das ist zu unbestimmt! Welchen Betrag soll denn der Rechtspfleger im PfÜB als gepfändet bestimmen? - Er kennt weder die Steuer-Klasse, noch die Höhe der fälligen Soz.-Abgaben usw., um auf einen bestimmten NETTO-Betrag zu kommen. Eine solche Berechnung ist auch nicht seine Aufgabe!

Richtig wäre der Antrag: "Der Beklagte zahlt an die Klägerin für 06 + 07/2005 einen Betrag von 1.247,00 € BRUTTO". - Dieser Betrag könnte dann durch PfÜB (oder durch den GV) vollstreckt = gepfändet werden.

Es wäre dann Sache des Schuldners, brutto zu zahlen (bzw. durch PfÜB zahlen zu lassen) ODER durch Vorlage der Lohnabrechnung den NETTO-Betrag auszuzahlen (wobei er die Abführung der LoSteuer, Soz.-Abgaben usw. nachzuweisen hätte).
Kordu

#15

05.09.2007, 07:58

Das Problem liegt doch in der völlig dummen Formulierung (deines Chef's) im Klageantrag:
Entschuldigung mal: Das ist noch lange kein Grund, dass ein völlig dummer Richter das genauso übernimmt! :shock:
Bob

#16

05.09.2007, 08:18

Doch, der Richter kann nur über den gestellten Antrag entscheiden, darf aber darüber nicht hinausgehen.
Kordu

#17

05.09.2007, 08:23

Doch, der Richter kann nur über den gestellten Antrag entscheiden, darf aber darüber nicht hinausgehen.
Und er darf nicht einen freundlichen Hinweis an den RA geben, dass Antrag falsch ist? :wirr
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lady_lydili
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#18

05.09.2007, 08:27

hm...auch richter sind nicht immer leuchten. und falsch ist der antrag ja nicht. blöd, wenn was so läuft, aber ich denke, den verschiedenen leuten jetzt die schuld in die schuhe zu schieben, bringt auch keine lösung. *nichtbösegemeint*

logisch klingt es für mich auch, nun den bruttolohn zu pfänden...
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Kordu

#19

05.09.2007, 08:29

:dafuer

Hast ja Recht. Ist ja auch nicht richtig, dass der Anwalt noch einen "stinkigen Satz" mitaufnehmen will.
er will noch irgend nen stinkigen satz mit aufnehmen
:stecken Ganz ruhig, Brauner!!!! Brrrrr!!
jenny86
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#20

05.09.2007, 14:47

danke! :wink:
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