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Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 14.11.2018, 14:26
von Crydea
Danke icerose, ich hab langsam an mir gezweifelt.

Ich denke, dass es hier einfach allgemein an Praxiserfahrung fehlt, da es ja auch nur auf den VB bezogen ist und auf sonst keinen Titel. Schade, dass sich hier keiner rumtreibt, der schon in der Praxis Erfahrung damit gesammelt hat.

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 14.11.2018, 14:53
von icerose
Crydea hat geschrieben:
14.11.2018, 14:26
Danke icerose, ich hab langsam an mir gezweifelt.

Ich denke, dass es hier einfach allgemein an Praxiserfahrung fehlt, da es ja auch nur auf den VB bezogen ist und auf sonst keinen Titel. Schade, dass sich hier keiner rumtreibt, der schon in der Praxis Erfahrung damit gesammelt hat.
Gern - dafür sind wir da. Wenn alles klappt, bekomme ich in gut zwei Wochen einen VB. Damit könnte ich das ja glatt mal testen. :notier

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 14.11.2018, 14:58
von Crydea
Ja, ich hab auch ein paar ausstehen, geht ja aufs Jahresende zu :mrgreen:

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 14.11.2018, 15:31
von H.Stummeyer
icerose hat geschrieben:
14.11.2018, 14:20
H.Stummeyer hat geschrieben:
14.11.2018, 13:27
Der VB muss als Kopie zunächst beigefügt werden. Dies geht aber wohl nicht, da er nicht vorliegt.

Auf Anforderung des Gerichtsvollziehers muss der Original-VB ebenfalls vorgelegt werden.
Wer hat denn gesagt, dass der VB nicht vorliegt? :kopfkratz
Oben steht doch, dass sich der VB gerade beim Vollstreckungsgericht wegen Pfüb-Erlass befindet. Hab ich da was überlesen?

@Crydea: das siehst du ganz richtig. ;)
Eben. Er liegt nicht vor, da er sich beim Vollstreckungsgericht befindet.

Wie gesagt, der Gerichtsvollzieher kann das Original anfordern. Dies kann u. U. dann nicht vorgelegt werden, da es sich noch beim Vollstreckungsgericht befindet.

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 14.11.2018, 15:35
von Crydea
H.Stummeyer hat geschrieben:
14.11.2018, 15:31
icerose hat geschrieben:
14.11.2018, 14:20
H.Stummeyer hat geschrieben:
14.11.2018, 13:27
Der VB muss als Kopie zunächst beigefügt werden. Dies geht aber wohl nicht, da er nicht vorliegt.

Auf Anforderung des Gerichtsvollziehers muss der Original-VB ebenfalls vorgelegt werden.
Wer hat denn gesagt, dass der VB nicht vorliegt? :kopfkratz
Oben steht doch, dass sich der VB gerade beim Vollstreckungsgericht wegen Pfüb-Erlass befindet. Hab ich da was überlesen?

@Crydea: das siehst du ganz richtig. ;)
Eben. Er liegt nicht vor, da er sich beim Vollstreckungsgericht befindet.


Der VB muss doch aber dem GVZ nur auf dessen audrückliches Verlangen im Original übersandt werden Oo

Also ich sehe kein Problem darin, den Auftrag elektronisch einzureichen und den VB als Scan beizufügen, während dieser sich tatsächlich noch woanders befindet, ich aber auf absehbare Zeit damit rechne, das Original wieder bei der Akte zu haben.

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 14.11.2018, 15:48
von icerose
Crydea hat geschrieben:
14.11.2018, 14:58
Ja, ich hab auch ein paar ausstehen, geht ja aufs Jahresende zu :mrgreen:
wie jedes Jahr. :abdreh

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 14.11.2018, 15:50
von icerose
Crydea hat geschrieben:
14.11.2018, 15:35
H.Stummeyer hat geschrieben:
14.11.2018, 15:31
icerose hat geschrieben:
14.11.2018, 14:20
H.Stummeyer hat geschrieben:
14.11.2018, 13:27
Der VB muss als Kopie zunächst beigefügt werden. Dies geht aber wohl nicht, da er nicht vorliegt.

Auf Anforderung des Gerichtsvollziehers muss der Original-VB ebenfalls vorgelegt werden.
Wer hat denn gesagt, dass der VB nicht vorliegt? :kopfkratz
Oben steht doch, dass sich der VB gerade beim Vollstreckungsgericht wegen Pfüb-Erlass befindet. Hab ich da was überlesen?

@Crydea: das siehst du ganz richtig. ;)
Eben. Er liegt nicht vor, da er sich beim Vollstreckungsgericht befindet.


Der VB muss doch aber dem GVZ nur auf dessen audrückliches Verlangen im Original übersandt werden Oo

Also ich sehe kein Problem darin, den Auftrag elektronisch einzureichen und den VB als Scan beizufügen, während dieser sich tatsächlich noch woanders befindet, ich aber auf absehbare Zeit damit rechne, das Original wieder bei der Akte zu haben.
genau so seh ich das auch - wie gesagt, ich werd es die Tage mal probieren. :lol:
Und hier berichten. ;)

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 15.11.2018, 10:02
von TipsyJersey
An wen schickt ihr dann den ZV-Auftrag? Ermittelt ihr selbst den zuständigen GVZ oder übers zuständige Vollstreckungsgericht?

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 15.11.2018, 10:04
von icerose
Also ich nehme immer das Vollstreckungsgericht, es sei denn, ich weiß sicher, dass der zuständige GVZ gerade nicht im Urlaub ist.

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 15.11.2018, 10:08
von Crydea
Würde auch eher über die Verteilerstelle gehen. Du kannst auch vorher beo Gericht prüfen, ob dort per beA eingereicht werden darf.

In ganz dringenden Fällen rufe ich vorher beim AG an und kläre ab, ob der GVZ im Dienst ist den ich brauche

LG