Re: Pfändung Nebenkosten
Verfasst: 06.11.2018, 05:35
Der Drittschuldner muss sich an den PfüB halten, auch wenn er falsch ist, § 836 Abs. 2 ZPO.
Der Drittschuldner könnte aber auch Erinnerung einlegen.
S. Geiselmann
Der Drittschuldner könnte aber auch Erinnerung einlegen.
S. Geiselmann