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Re: Pfändung Nebenkosten

Verfasst: 06.11.2018, 05:35
von Geiselmann
Der Drittschuldner muss sich an den PfüB halten, auch wenn er falsch ist, § 836 Abs. 2 ZPO.
Der Drittschuldner könnte aber auch Erinnerung einlegen.


S. Geiselmann