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Re: WS MB zurückgenommen - Fristen VB?

Verfasst: 18.10.2018, 11:04
von Neffi
Haftung ist gegeben, dass sehe ich schon auch so, aber solange der Schuldner nicht die Einrede der Verjährung einwendet, sollte man doch trotzdem noch den VB vom Mahngericht bekommen, oder nicht? Das Mahngericht prüft doch keine Verjährung.

Mein bisheriger RA hätte das zumindest versucht...

Re: WS MB zurückgenommen - Fristen VB?

Verfasst: 18.10.2018, 11:54
von Anahid
Vom Mahngericht gibt es hier rein gar nichts, da das Verfahren bereits im streitigen Verfahren war. Wenn überhaupt könnte der VB beim Streitgericht beantragt werden.

Re: WS MB zurückgenommen - Fristen VB?

Verfasst: 19.10.2018, 08:19
von mücki
Wenn über das Vermögen des Mandanten zwischenzeitlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dann können sie die Forderung überhaupt nicht mehr geltend machen, weil die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist. Wenn also einen tiutlieren könnte, dann der InsVw.

Wenn das Verfahren bereits beim streitigen Gericht anhängig war, wäre nach wie vor zu prüfen, wann denn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, da dann ggf. § 240 ZPO greift, natürlich nur, wenn das Verfahren nicht schon auf die eine oder andere Art beendet war. In diesem Zusammenhang wäre dann auch zu prüfen, ob es eine starke vorläufige Verwaltung war. Ich sehe daher hier erstmal gar nicht soviele Anhaltspunkte für ein Haftungsproblem. Nur müsste man eben mal bestimmte Sachen abklären, u.a. auch den Punkt, wann der Mandant denn z.B. i.d.R. seine Rechnungen an euch gezahlt hat (pünktlich, mit Verspätung, nach Mahnung ...)

P.S. Und vor allem ... Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass ein Insolvenzverwalter wegen einer möglicherweise verjährten Forderung irgendwelche Haftungsansprüche ggü. den vormaligen Bevollmächtigten geltend macht? Ich würde daher - nach der Recherche der o.g. Punkte - dem InsVw ganz entspannt ein Schreiben schicken, wie der Stand in der Sache ist und fertig. Ggf. könnt ihr dann noch schreiben, dass aufgrund der zweifelhaften solvenz des Mandanten die Angelegenheit nicht weiter verfolgt wurde.

Re: WS MB zurückgenommen - Fristen VB?

Verfasst: 22.10.2018, 15:14
von Tatjana H.
Jara hat geschrieben:
16.10.2018, 11:48
Guten Morgen,

ich versteh nicht was damals 2015 passiert ist, gab es denn ein Aktenzeichen des Landgerichts (streitiges Verfahren) und kam von dort die Aufforderung den Anspruch zu begründen?

Dann müsste jetzt dieses Verfahren noch zum Abschluss gebracht werden, oder?
Das ist doch abgeschlossen duch die Rücknahme des Widerspruchs. :kopfkratz

Re: WS MB zurückgenommen - Fristen VB?

Verfasst: 22.10.2018, 15:58
von Jara
Der Widerspruch kann ja auch vor dem streitigen Gericht zurück genommen worden sein.

Re: WS MB zurückgenommen - Fristen VB?

Verfasst: 22.10.2018, 16:09
von ...
Das streitige Verfahren ist durch Rücknahme des Widerspruchs beendet. Es kann dann nur noch der VB erlassen werden, welcher vom Rpfl. des Streitgericht zu erlassen ist. Dieser muss binnen 6 Monaten beantragt werden (§701 i.V.m. §696 IV S.3 ZPO).

Es müsste daher ein neuer MB beantragt werden. Wenn die Gegenseite aber dann die Einrede der Verjährung erhebt dürfte Schluss sein.

Re: WS MB zurückgenommen - Fristen VB?

Verfasst: 29.10.2018, 15:04
von Tatjana H.
Also, danke für eure Hilfe. :)

Wir haben darüber gesprochen und mein Chef sagte, dass das damals an die Mandanten zurückgegeben wurde, weil die die Vollstreckung selbst machen wollten. Da wäre er sich ganz sicher. Das haben wir dem Verwalter so mitgeteilt. Mal schauen, ob da jetzt noch was kommt.

Die ganze Insolvenz und das Verfahren, was dazu geführt hat, ist auch so ein riesiges Chaos. Der ehemalige Mandant hat Millionen von Steuern hinterzogen und zig Gesellschaften gegründet zur Geldwäsche... Echt Wahnsinn, was da alles abging.