Re: Muss der GV bei einem ZVA immer prüfen ob InsV eröffnet?
Verfasst: 09.08.2018, 09:43
Vielen lieben Dank Das war genau das was mich interessiert hat und ich wissen wollteGV Freudenstein hat geschrieben:Der GV erhält durch das Inso-Gericht regelmäßig gemäß MiZi Benachrichtigung über die Eröffnung von Inso-Verfahren bzgl. der in seinem Bereich wohnhaften Schuldnern. Bei Schuldnern die in seinen Bezirk umziehen oder wenn er einen Bezirk neu übernimmt, hat er regelmäßig keine Kenntnis von Inso-Verfahren. Eine Pflicht zur Prüfung vor Beginn der Zwangsvollstreckung gibt es nicht. Der GV ist lediglich verpflichtet, sobald er Kenntnis über die Inso erlangt, das Verfahren einzustellen.