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Re: Neubeginn d. Verj. auch, wenn ZV-Handlung nicht zugestel

Verfasst: 13.06.2018, 12:11
von GVZ-Schickerin
:thx

Re: Neubeginn d. Verj. auch, wenn ZV-Handlung nicht zugestellt?

Verfasst: 17.09.2020, 16:31
von schindler1
Eine Frage dazu. In meiner Akte wurde am 03.08.2016 die letzte Vollstreckungshandlung durchgeführt. Ab wann kann ich dann die Zinsen wieder berechnen

Re: Neubeginn d. Verj. auch, wenn ZV-Handlung nicht zugestellt?

Verfasst: 17.09.2020, 16:41
von Anahid
Ab dem 01.01.2017