Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#11
12.04.2018, 14:50
H.Stummeyer hat geschrieben:Soenny hat geschrieben:Nein, ich nicht, weil der GV auch immer neu abrechnet und bisher hat noch nie ein GV gemeckert, deshalb lasse ich es drauf ankommen.
Der Gerichtsvollzieher rechnet immer neu ab, weil es kostenrechtlich bei ihm immer ein neuer Auftrag ist. Im Gegensatz zu einem Anwalt.
§ 352
Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Jetzt ist das wenigstens geklärt. Danke!!
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Soenny
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#12
12.04.2018, 15:33
H.Stummeyer hat geschrieben:Soenny hat geschrieben:Nein, ich nicht, weil der GV auch immer neu abrechnet und bisher hat noch nie ein GV gemeckert, deshalb lasse ich es drauf ankommen.
Der Gerichtsvollzieher rechnet immer neu ab, weil es kostenrechtlich bei ihm immer ein neuer Auftrag ist. Im Gegensatz zu einem Anwalt.
§ 352
Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das sehen aber ganz viele deiner Kollegen ganz anders
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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Sputnik85
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#13
12.04.2018, 15:36
Soenny hat geschrieben:H.Stummeyer hat geschrieben:Soenny hat geschrieben:Nein, ich nicht, weil der GV auch immer neu abrechnet und bisher hat noch nie ein GV gemeckert, deshalb lasse ich es drauf ankommen.
Der Gerichtsvollzieher rechnet immer neu ab, weil es kostenrechtlich bei ihm immer ein neuer Auftrag ist. Im Gegensatz zu einem Anwalt.
§ 352
Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das sehen aber ganz viele deiner Kollegen ganz anders
Ich kenne es auch nicht, dass man nur einmal abrechnet. Bei mir hat jeder Auftrag eine neue Gebühr. Das wurde mir auch so beigebracht und wurde bisher in allen Kanzlein so praktiziert.
Deans Schrei Pudding!!!
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H.Stummeyer
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#14
12.04.2018, 15:41
Sputnik85 hat geschrieben:Soenny hat geschrieben:H.Stummeyer hat geschrieben:Soenny hat geschrieben:Nein, ich nicht, weil der GV auch immer neu abrechnet und bisher hat noch nie ein GV gemeckert, deshalb lasse ich es drauf ankommen.
Der Gerichtsvollzieher rechnet immer neu ab, weil es kostenrechtlich bei ihm immer ein neuer Auftrag ist. Im Gegensatz zu einem Anwalt.
§ 352
Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das sehen aber ganz viele deiner Kollegen ganz anders
Ich kenne es auch nicht, dass man nur einmal abrechnet. Bei mir hat jeder Auftrag eine neue Gebühr. Das wurde mir auch so beigebracht und wurde bisher in allen Kanzlein so praktiziert.
Deswegen muss es ja nicht unbedingt richtig sein. Es ist und bleibt beim Anwalt eine Angelegenheit.
Die Beauftragung verschiedener Gerichtsvollzieher wegen Wohnungswechsels des Schuldners löst die Vollstreckungsgebühr nicht mehrfach aus (u. a. OLG Köln, DGVZ 1983, 9)