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Re: Gebühr f. Ratenzahlungsvereinbarung nach ZV

Verfasst: 26.01.2018, 10:54
von 148
Unsere Ratenzahlungsvereinbarung hat insg. 5 Seiten. Sie beinhaltet u.a. Anerkenntnis, Verzicht auf Einwendungen, Zahlungsversicherung, Kosten der Vereinbarung, Vollstreckungsverzicht, Verfallklausel, Kostenverteilung, Abtretung von Ansprüche, Insolvenzsicherung ...

Ich denke hier kann ich aus 100 % berechnen

Re: Gebühr f. Ratenzahlungsvereinbarung nach ZV

Verfasst: 28.01.2018, 12:22
von JfachAnge
Hallo zusammen,

wir haben auch Lohn gepfändet. Jetzt kommt die Schuldnerin und möchte monatlich Raten zahlen. Wir haben mit der Gläubigerin Rücksprache gehalten und der Schulderin schriftlich mitgeteilt, dass mit der RZ i. H. v. xxx ab dem xxx Einverständnis besteht. Sie soll die Raten auf das Konto x bezahlen und bei Verzug, setzen wir die Vollstreckung fort.

Ist hier auch schon die VV 1000 mit 20 % (§ 31 b RVG) angefallen? Oder ist das nicht ausreichend für die Entstehung der Gebühr?

Danke Euch

Re: Gebühr f. Ratenzahlungsvereinbarung nach ZV

Verfasst: 29.01.2018, 08:48
von mücki
148 hat geschrieben:Unsere Ratenzahlungsvereinbarung hat insg. 5 Seiten. Sie beinhaltet u.a. Anerkenntnis, Verzicht auf Einwendungen, Zahlungsversicherung, Kosten der Vereinbarung, Vollstreckungsverzicht, Verfallklausel, Kostenverteilung, Abtretung von Ansprüche, Insolvenzsicherung ...

Ich denke hier kann ich aus 100 % berechnen
Guten Morgen,

das würde ich nach den Ausführungen von Adora Belle aber anders sehen. Da Ihr ja einen ZV-Auftrag hattet, muss ein Titel vorliegen, damit sind sowohl das von euch in die Vereinbarung aufgenommene Anerkenntnis als auch der Einwendungsverzicht obsolet. Also könnt ihr zwar - abhängig davon ob eine ZV-Maßnahme anhängig war oder nicht - ggf. eine 1,5 EG abrechnen aber nur aus dem reduzierten Wert der Hauptforderung.

Re: Gebühr f. Ratenzahlungsvereinbarung nach ZV

Verfasst: 29.01.2018, 09:53
von Adora Belle
JfachAnge hat geschrieben:Ist hier auch schon die VV 1000 mit 20 % (§ 31 b RVG) angefallen? Oder ist das nicht ausreichend für die Entstehung der Gebühr?
Doch, würde ich so sehen. Es wurde ja eine Zahlungsvereinbarung getroffen.

Re: Gebühr f. Ratenzahlungsvereinbarung nach ZV

Verfasst: 29.01.2018, 13:25
von icerose
mücki hat geschrieben:
148 hat geschrieben:Unsere Ratenzahlungsvereinbarung hat insg. 5 Seiten. Sie beinhaltet u.a. Anerkenntnis, Verzicht auf Einwendungen, Zahlungsversicherung, Kosten der Vereinbarung, Vollstreckungsverzicht, Verfallklausel, Kostenverteilung, Abtretung von Ansprüche, Insolvenzsicherung ...

Ich denke hier kann ich aus 100 % berechnen
Guten Morgen,

das würde ich nach den Ausführungen von Adora Belle aber anders sehen. Da Ihr ja einen ZV-Auftrag hattet, muss ein Titel vorliegen, damit sind sowohl das von euch in die Vereinbarung aufgenommene Anerkenntnis als auch der Einwendungsverzicht obsolet. Also könnt ihr zwar - abhängig davon ob eine ZV-Maßnahme anhängig war oder nicht - ggf. eine 1,5 EG abrechnen aber nur aus dem reduzierten Wert der Hauptforderung.
Wie gut, dass ich gerade ganz frisch dazu ein Webinar gemacht habe. :lol:
Der hier von 148 beschriebene Fall löst die 1,0 EG nach Nr. 1003 aus dem vollen Gegenstandswert aus.
Dies allein, weil der Verzicht auf weitere ZV-Maßnahmen dabei ist.

Re: Gebühr f. Ratenzahlungsvereinbarung nach ZV

Verfasst: 29.01.2018, 14:13
von mücki
@icerose
Das ist ja mal gut zu wissen. Spielt es fafür eine Rolle, ob die ZV-Maßnahme noch läuft?

Re: Gebühr f. Ratenzahlungsvereinbarung nach ZV

Verfasst: 29.01.2018, 15:02
von icerose
mücki hat geschrieben:@icerose
Das ist ja mal gut zu wissen. Spielt es fafür eine Rolle, ob die ZV-Maßnahme noch läuft?
Laufende ZV spielt insoweit eine Rolle, als dass es dann immer nur eine 1,0 EG Nr. 1003 geben kann.
Über die 0,3 Nr. 3309 brauchen wir ja glaub ich nicht (extra) reden.

Re: Gebühr f. Ratenzahlungsvereinbarung nach ZV

Verfasst: 29.01.2018, 16:51
von Adora Belle
icerose hat geschrieben:Dies allein, weil der Verzicht auf weitere ZV-Maßnahmen dabei ist.
Der Verzicht ist aber Teil der Zahlungsvereinbarung gemäß Abs.1 Ziffer 2 der Gebühr 1000.

Re: Gebühr f. Ratenzahlungsvereinbarung nach ZV

Verfasst: 30.01.2018, 15:37
von 148
ich blick hier leider nicht mehr durch :pfeif

Ich war eigentlich auch immer der Meinung, dass ich bei einer solchen Vereinbarung wie sie wir gemacht haben eine EG aus dem vollen Wert abrechnen kann ...

Re: Gebühr f. Ratenzahlungsvereinbarung nach ZV

Verfasst: 30.01.2018, 16:07
von BlackWoman
Ich hätte hier - aus aktuellem Anlass - auch noch eine Frage:
Es wurde in einer Forderungsangelegenheit (SW: EUR 550,00) eine RZV vereinbart, Schuldnerin hat ein paar Teilzahlungen geleistet und dann auf einmal nicht, woraufhin wir MB/ZV eingeleitet haben. Daraufhin hat die Schuldnerin dann wieder Raten bezahlt usw. Meine Frage ist nun, welche EG ich nun berechnen kann bzw. nach welchem Wert??
Ich würde jetzt hier die 20% ansetzen bei einer Einigungsgebühr in Höhe von 1,5 (da keine ZV-Maßnahme mehr läuft).
Aber aus welchem Wert berechne ich diese jetzt? Weil sie hat ja inzwischen auch schon div. Raten bezahlt und die ZV wurde ja auch schon eingeleitet. Oder aus den EUR 550,00??
Vielen Dank