Schuldner kann nicht ermittelt werden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
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#11

24.07.2017, 09:43

Habt Ihr schon bei Insolvenzbekanntmachungen geprüft, ob der Schuldner eventuell im Insolvenzverfahren ist und auch beim Vollstreckungsportal könntet Ihr vorab prüfen, ob dieser bereits die Vermögensauskunft abgegeben hat.

Für neue Anschrift, einfach mal über Google Telefonnumer eingeben, Namen oder auch auf Facebook suchen, manchmal posten dort Schuldner sehr viel.
BlackWoman

#12

04.04.2018, 13:11

Hallo ich hänge mich mal kurz dran:

Wir haben gegen den Schuldner (GmbH) die ZV betrieben. Nun kam die Mitteilung vom GVZ, dass die Vollstreckung an drei verschiedenen Tagen u. zu unterschiedlichen Tageszeiten versucht wurde - jedoch erfolglos.
Nun schreibt der GV, dass wir die Verhaftung unter der Privatanschrift beantragen sollen. Aber eine solche habe ich nicht u. meine Recherchen führten zu keinem Ergebnis.
Ich frage mich nun, ob eine Supercheck-Anfrage was bringt - auch wenn ich die letzte Anschrift nicht weiß? Oder muss ich diese zwingend angeben? :kopfkratz
Hatte das schon mal jemand?

VG
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AliceImWunderland
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#13

04.04.2018, 13:14

Hier hilft eine Anfrage beim Handelsregister.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
BlackWoman

#14

04.04.2018, 13:22

Naja du meinst direkt eine Anfrage beim Gericht? Denn selbst auf dem Auszug im Registerportal sehe ich ja die Anschrift des GF nicht.
ZVler
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#15

04.04.2018, 13:55

Beim Handelsregister kann man auch den Gesellschaftsvertrag oder Satzung usw. ersehen. Da habe ich mal die Privatadresse herausgesucht. Ich glaube da braucht man aber auch Glück, wenn der Vertrag schon alt ist, kann es sein das er dort nicht mehr wohnt. Bei mir hat das jedenfalls schon mal geklappt, da in der notariellen Urkunde die Privatadresse drin war. Kann ganz normal wie ein Handelsregisterauszug gezogen werden und kostet glaube ich dasselbe..


https://www.handelsregister.de/rp_web/h ... ebnismaske
:wippe
BlackWoman

#16

04.04.2018, 17:04

Ich habe auch gerade nachgeschaut und der Gesellschaftsvertrag ist leider schon zu alt. :sad:
Ich bin jetzt echt noch am Überlegen wegen der Supercheck-Anfrage, denn zumindest ein Geburtsdatum hätte ich nämlich. Aber ich bin mir eben wie gesagt nicht sicher, ob man unbedingt die zuletzt bekannte Anschrift braucht. :kopfkratz
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AliceImWunderland
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#17

05.04.2018, 07:46

Die zuletzt bekannte Anschrift brauchst du zumindest für die EMA nicht. Du brauchst nur den Namen und das Geburtsdatum. Du solltest aber einen Anhaltspunkt haben, in welcher Stadt du die EMA machen möchtest. Ob bei supercheck diese beide Angaben reichen, weiß ich leider nicht.

Aber wir reden hier doch vom Geschäftsführer und nicht vom Gesellschafter, oder? Für die Abgabe der VA bei einer GmbH ist nämlich nicht der Gesellschafter, sondern der Geschäftsführer zuständig (sofern es sich um zwei verschiedene Personen handelt).
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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:naegel
BlackWoman

#18

05.04.2018, 08:10

Ja genau ich meinte Geschäftsführer. Sorry.
ZVler
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#19

05.04.2018, 10:16

Fällt mir nur noch Telefonbuch und das Internet ein.. und auch hier brauch man Glück und einen unerfahrenen Schuldner...
:wippe
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