Re: Pfändungsfreigrenze
Verfasst: 16.06.2017, 18:46
Naja....mit 44 Jahren ohne Ausbildung wird das schon schwieriger werden, dass der Schuldner noch eine Anstellung findet. Aber wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen und ich glaube, Dein Mandant würde sich mehr über unnötige Kosten ärgern, als die Tatsache, dass man ehrlich ist und derzeit nichts unternehmen kann. Das schätzen die Mandanten doch eher.