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Re: Pfändungsfreigrenze

Verfasst: 16.06.2017, 18:46
von Anahid
Naja....mit 44 Jahren ohne Ausbildung wird das schon schwieriger werden, dass der Schuldner noch eine Anstellung findet. Aber wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen und ich glaube, Dein Mandant würde sich mehr über unnötige Kosten ärgern, als die Tatsache, dass man ehrlich ist und derzeit nichts unternehmen kann. Das schätzen die Mandanten doch eher.

Re: Pfändungsfreigrenze

Verfasst: 19.06.2017, 14:48
von kordula32
Hallo,
ja dies sieht so aus, dass Du bei dem P-Konto nur dann zum Ziel kommst, wenn er Einkommen erwirtschaftet, welches über dem Sockelbetrag liegt. Ein Antrag nach § 850c (4) ist nur dann zu stellen, wenn die Ehefrau über eigene Einkünfte verfügt. Man hält sich meistens an dem Sozialhilfesatz und widerlegt dies dann.

:wink2