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Re: Zwangsollstreckung

Verfasst: 21.06.2017, 08:51
von Juty
... muss die ZV nicht vom GV (bzw. hier die Vertretung) fortgesetzt werden? Diese wird m.E. doch nur unterbrochen, durch die gütliche Einigung, aber nicht beendet...

Re: Zwangsollstreckung

Verfasst: 21.06.2017, 11:58
von pennyjenny04
Ich habe von der GV (die in Mutterschutz geht) ein Schreiben bekommen da schreibt sie, dass wir einen entsprechenden Antrag unter Beifügung der Vollstreckungsunterlagen und aktueller Forderungsaufstellung bei der GV-Verteilerstelle beim AG einreichen sollen und das wir die Fortzetzung der ZV beantragen können. Ich hab gedacht ich müsste einen neune ZV-Auftrag machen?

Re: Zwangsollstreckung

Verfasst: 21.06.2017, 13:16
von icerose
pennyjenny04 hat geschrieben:Ich hab gedacht ich müsste einen neune ZV-Auftrag machen?
Ja, in dem Fall ist das ein neuer Auftrag. Mit neuen Gebühren. ;)
Und zum Merken: bitte bei späteren anderen ZV-Maßnahmen immer die Kosten der vorangegangenen Maßnahmen (eure wie auch GVZ und Gericht und was sonst noch) mit geltend machen, Belege (in Kopie) beifügen, fertig.

Re: Zwangsollstreckung

Verfasst: 21.06.2017, 13:41
von pennyjenny04
Vielen lieben Dank für die Antworten :* dann mach ich mal nen neuen Auftrag :)