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Re: Verjährung der Zinsen

Verfasst: 07.12.2016, 11:13
von Pepples
farbenseele hat geschrieben:Dann erklärt mir mal bitte § 212 BGB!
Hast Du mal den 199 BGB gelesen? Die Verjährung beginnt -soweit nichts anders bestimmt ist - mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anpruch entstanden ist. Wenn also die Forderung, Zinsen, was auch immer zum 20.10.14 entstanden ist, verschiebt sich der Verjährungsbeginn auf den Schluss des Jahres und von da ab wird dann die Verjährungsfrist gezählt.
Hier wären die Zinsen also erst zum 31.12.2017 verjährt. ;) 212 regelt nur, wie die Verjährung neu in Gang gesetzt werden kann.

Re: Verjährung der Zinsen

Verfasst: 07.12.2016, 11:17
von farbenseele
Der Anspruch ist viel früher entstanden. Am 20.10.2014 wurde das letzte Mal die Vollstreckung eingeleitet.

Bei Entstehung ist der Verjährungsverlauf ja auch ein Problem. Ich habe nur Bauchschmerzen mit dem § 212 BGB. Muss ich halt doch mal meinen Chef fragen, wie er das sieht.

Danke für Eure Gedanken.

Re: Verjährung der Zinsen

Verfasst: 07.12.2016, 11:21
von Pepples
Der Anspruch ist viel früher entstanden. Am 20.10.2014 wurde das letzte Mal die Vollstreckung eingeleitet.
Das ändert jetzt nicht wirklich was am grundsätzlichen, aber gut: Mit der Vollstreckung wurde die Verjährungsfrist neu in Gang gesetzt. Das ändert aber wiederum nichts daran, dass nach 199 die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Jahres neu beginnt. ;)

Re: Verjährung der Zinsen

Verfasst: 07.12.2016, 11:39
von samsara
Das hier https://www.brennecke.pro/175534/Tituli ... tel-selbst würde farbenseele´s Theorie bestätigen.

Re: Verjährung der Zinsen

Verfasst: 07.12.2016, 12:50
von Anahid
Nur weil ein Anwalt irgendetwas im Internet postet, heißt das noch nicht, dass es richtig ist. Sorry, aber ich bleib dabei. Gemäß § 212 BGB beginnt die Verjährung durch die Vollstreckung neu. § 199 BGB sieht vor, dass die regelmäßige Verjährung zum Ende des Jahres beginnt.

Aber ich halt mich aus dem Thema jetzt auch raus, weil ich mir permanente Posts, versehen mit einem Ausrufezeichen, nicht antun muss. Man kann über alles diskutieren. Und ich erhebe auch nicht den Anspruch, dass meine Antworten alle richtig sind. Sind sie nicht immer und es ist auch gut, wenn dann jemand dazu postet und seine Meinung vertritt. Aber der Ton macht die Musik. Ihr werdet das Problem schon lösen.

Re: Verjährung der Zinsen

Verfasst: 07.12.2016, 12:57
von samsara
Anahid hat geschrieben:Nur weil ein Anwalt irgendetwas im Internet postet, heißt das noch nicht, dass es richtig ist.
Habe ich auch nicht behauptet. Ich wollte nur in den Raum werfen, dass die Meinung auch andere haben.

Re: Verjährung der Zinsen

Verfasst: 07.12.2016, 13:11
von farbenseele
Anahid, warum so aufgebracht?

Ich finde es gut, dass man hier über alles diskutieren kann und bin für jede Antwort dankbar. So kommen doch die besten Ideen zusammen.

Und das Ausrufezeichen galt nicht Dir, sondern als Achtungszeichen. Regress = Haftung und hier schreien wir doch alle auf.

Re: Verjährung der Zinsen

Verfasst: 07.12.2016, 13:19
von icerose
Anahid hat geschrieben:Gemäß § 212 BGB beginnt die Verjährung durch die Vollstreckung neu. § 199 BGB sieht vor, dass die regelmäßige Verjährung zum Ende des Jahres beginnt.
Sagt für mich alles. Ganz haargenauso sehe und praktiziere ich das auch.

@farbenseele: Anahid hat sicher deinen Betrag auf Seite 1 ganz unten gemeint. ;)

Re: Verjährung der Zinsen

Verfasst: 07.12.2016, 13:22
von farbenseele
Ja, ich weiß, dass ich damit gemeint war. Und ich ziehe mir auch gern die Jacke an, aber wie gesagt, es war nicht gegen sie gerichtet, sondern nur der Hinweis auf eine Haftungssache.

Re: Verjährung der Zinsen

Verfasst: 07.12.2016, 13:24
von farbenseele
Und der letzte Beitrag auf Seite 1 war als Aufforderung gemeint. Ich stehe nämlich auf dem Schlauch, was dieses Thema betrifft. Dafür ist ein eventuell eintretender Schaden zu groß.

Danke Euch!