Ich sehe keine Möglichkeit, gegen den Vermieter vorzugehen.
Der Vermieter hat einen rechtskräftigen Titel und setzt nur sein gutes Recht durch. Wenn dein Mandant der Meinung ist, da ist im Prozess etwas schief gelaufen, das Urteil und der KFB sind jetzt rechtskräftig und kein Rechtsmittel mehr gegeben ist, dann kommt vielleicht noch eine Anhörungsrüge in Betracht. Aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Diese hier zu erläutern, würde den Rahmen sprengen. Und die Beweislast liegt bei deinem Mandanten.
Fehlende Zustellung Räumungstitel etc.
- AliceImWunderland
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Berichtige mich wenn ich falsch liege, aber eine KGE kann nicht separat angefochten werden, wenn nicht der Titel selbst angegriffen wird.AliceImWunderland hat geschrieben:Ich denke, hier sollte man nicht gegen den KFB, sondern gegen die Kostengrundentscheidung im Urteil vorgehen.
In dem Moment, wo die Mandantin Kenntnis von einem Räumungstitel erlangt hat, der auch gegen sie gerichtet ist, begannen sämtliche Fristen, vor allem die der Wiedereinsetzung. Diese Fristen sind komplett abgelaufen. Ein Vorgehen gegen der Vermieter dürfte erfolglos sein, da der Anspruch wahrscheinlich besteht, wenn Schwesterchen die Miete nicht gezahlt hat, und die Mandantin nunmal - ob sie nun da gewohnt hat oder nicht - Mitmieterin ist.
Die einzige, gegen die hier Ansprüche im Raum stehen könnten, ist m.E. die Schwester. Aber die hat ja, wie Du selbst sagst Cal, kein Geld. Also alles in allem ein Fall von dumm gelaufen. Und wenn Du Deiner Mandantin damals geraten hast, was zu unternehmen und sie sich die ganze Zeit nicht gemeldet hat, dann wäre ich da jetzt total tiefenentspannt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- AliceImWunderland
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Anahid hat geschrieben:Berichtige mich wenn ich falsch liege, aber eine KGE kann nicht separat angefochten werden, wenn nicht der Titel selbst angegriffen wird.AliceImWunderland hat geschrieben:Ich denke, hier sollte man nicht gegen den KFB, sondern gegen die Kostengrundentscheidung im Urteil vorgehen.
Der Meinung war ich bisher auch immer. Doch dann hatten wir vor Kurzem eine Anhörungsrüge gegen die Kostengrundentscheidung eines Urteils eingelegt und hatten Erfolg. Ob das jetzt der Effekt "blindes Huhn findet mal ein Korn" war, kann ich dir nicht sagen. Das war das einzige Mal, wo wir eine KGE angegriffen haben.
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Also bisher gibt es nun einen Mahnbescheid, zu dem ich noch nicht genaueres weiß, aber erstmal Widerspruch eingelegt habe sowie noch eine Rechung.icerose hat geschrieben:Sind die Kosten der Räumung denn tituliert? Wenn es einen Kfb gibt, kämen Erinnerung bzw. sofortige Beschwerde (wenn Wert der Beschwer über 200 €) in Betracht.Cal hat geschrieben:Ich frage mich, ob nun noch etwas möglich ist hinsichtlich der Kosten der Räumung, da sie vom Räumungstermin ja keine Kenntnis hatte. Nur ist mir da nicht klar, welcher Rechtsbehelf in Frage käme.
Vollstreckungsabwehrklage, Erinnerung u sofortige Beschwer gehen jedenfalls nicht, da habe ich mich schon belesen zu vorhin.
Was aber evtl. doch ginge, sind Ansprüche gegen den Vermieter wegen Rechtsmissbrauchs - so steht es auch in meinem schlauen (?) Buch. Denn er wusste als er die Räumung beantragte, definitiv, dass meine Mdt. da nicht wohnt und hat sie vorher an allem überhaupt nicht beteiligt, stellt ihr jetzt aber Rechungen. Mdt. wusste auch nichts von der Räumung geschweige denn dem Räumungstermin, der Vermieter hatte aber Kenntnis von der richtigen Adresse der Mdt. und hat sie nicht über die Räumung bzw. den Gerichtsvollzieher nicht über die Adresse meiner Mdt. informiert etc. So konnte meine Mdt. z.B. selbst nicht für die Räumung der Wohnung sorgen, um z.B. Kosten zu sparen etc. Fände es ein bissel hart, wenn sie da jetzt einfach Pech hätte.
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Welche wären das? (Dazu hab ich ernsthaft keine Vorstellung). Ich bin der Meinung, damit kannst du höchstens die Forderungen abwehren. Aber klärt mich auf.Cal hat geschrieben:Ansprüche gegen den Vermieter wegen Rechtsmissbrauchs
Ja, das ist echt hart. Aber deine Mdtin hat - wenn ich richtig verstanden habe - den Mietvertrag mit unterzeichnet und ist damit ganz schlicht und ergreifend in der Haftung. Oder wird sie etwa als Bürge in Anspruch genommen?
Da du Widerspruch gegen den MB eingelegt hast, solltest du hier auf die Anspruchsbegründung warten, der du dann den Rechtsmissbrauch entgegenhalten kannst (einen Versuch ist es allemal wert) und nebenbei noch die Leistung auf die Rechnung endgültig verweigern, dann kann der Vermieter das (wenn er schlau ist) gleich in das schon laufende Verfahren mit einbringen und du kannst das Thema ein Einem erledigen - wenn das klappt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Genau, ich stelle es mir auch als Abwehr gegen unberechtigte Forderungen vor und ich denke auch, dass wir es probieren sollten. Ich dachte da daneben übrigens an § 826 BGB und zwar auch weil der Vermieter als er die Räumung beantragte, wusste, dass sie da nicht wohnt und nicht dafür gesorgt hat, dass das Schreiben mit der Räumungsfrist an die Adresse meiner Mdt. gelangt. Ebenso die offenbar weiteren Forderungen aus dem Mahnbescheid (ich nehme an, es sind offene Nutzungsforderungen für die Wohnung; Mdt wurde nämlich nie aufgefordert, diese zu begleichen etc.).
Jo, und das was du als zweites vorschlägst, war auch mein Plan.
Danke dir, icerose.
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Gerne doch - ich drück dir die Daumen.
Bitte lass mich wissen, wie die Sache ausgeht.
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