Keine Auskunft des Drittschuldners nach Zustellung Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
StineP

#11

07.08.2007, 18:15

Ist doch aber ärgerlich, oder? Ich meine, wenn die DS nicht selbst Forderungen haben (ich denke da explizit an Banken), dann fügen die sich doch weder mit der Drittschuldnererklärung noch mit der Überweisung Schaden zu, warum ist es dann so schwer, auskünfte zu erteilen bzw. Gelder auszukehren!?
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puste_kuchen
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#12

08.08.2007, 20:17

tjaa, ich kann das auch nicht verstehen... vor allem habe ich mal ein halbes jahr in einer bank gearbeitet. u. a. mußte ich die eingehenden pfübs bearbeiten. und es mußte alles sofort an dem tag bearbeitet werden, als der pfüb einging. d. h. auch die erklärung mußte an den gläubiger raus, spätestens am nächsten tag.

also ich hab heute mal nach ungefähr 13 mal anrufen jemanden erreicht, zwar nicht den richtigen sachbearbeiter, nur einen kollegen. der teilte mir mit, daß aufgrund urlaubszeit etc. alles liegengeblieben wäre. ich hab ihm gesagt, daß das nicht wirklich mein problem ist und darauf hingewiesen, daß ich die auskunft brauch und schon seit fast 2 monaten darauf warte. er meinte dann, wir hätten eh keine chance. najaaaa.... vielleicht werden jetzt einige lachen, aber ich hab in das ALG II gepfändet. laut EV hat er 10 kinder (ja wirklich 10) und bekommt dementsprechend ziemlich viel geld. als ich in der pfändungstabelle nachgeschaut hab, stand dort, daß ein auszahlungsbetrag in betracht kommt.... jetzt meinte er, darin könnte man nicht pfänden... :hm da ich das vorher noch nie gemacht hab und unsere bürovorsteherin gefragt hatte, was sie dazu meinte (vor der pfändung) und mir quasi "grünes licht" dafür gegeben hatte, hab ich´s dann gemacht...

war das jetzt falsch? :ohmann
Aus Fehlern wird man klug, drum is einer nie genug... :D
Gast

#13

08.08.2007, 21:51

mrsgoalkeeper hat geschrieben:Eine Erinnerung an die Drittschuldnererklärung ist nicht notwendig. Für den Fall, dass der Drittschuldner die Erklärung nicht binnen der gesetzlichen Frist abgibt kann der Gläubiger davon ausgehen, dass der gepfändete Anspruch in voller Höhe besteht und den DS auf Zahlung verklagen. Für den Fall, dass sich im laufenden Prozess herausstellt, dass der DS einfach nur gepennt hat und die Forderung eben nicht in voller Höhe besteht, kann man die Zahlungsklage auf eine Schadensersatzklage umstellen (BGH-Entscheidung vom 4.5.06 - IX ZR 189/04 -).
Ausprobiert haben wir es noch nicht. In einer Sache ist die DSE unmittelbar vor Einreichung der schon vorbereiteten Klageschrift eingegangen. :frust
Genau! Gar kein langes Gefackel, sondern raus mit der Klage gegen den Drittschuldner. Zig-mal durchexerziert und nahezu immer mit Erfolg. Problem besteht lediglich darin, dass oft das Arbeitsgericht (Lohnpfändung) zuständig ist mit der leidigen Folge der Nichterstattbarkeit von Anwaltsgebühren in der 1. Instanz.
GV Alt
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#14

09.08.2007, 00:12

puste_kuchen hat geschrieben: .... vielleicht werden jetzt einige lachen, aber ich hab in das ALG II gepfändet. laut EV hat er 10 kinder (ja wirklich 10) und bekommt dementsprechend ziemlich viel geld. als ich in der pfändungstabelle nachgeschaut hab, stand dort, daß ein auszahlungsbetrag in betracht kommt.... jetzt meinte er, darin könnte man nicht pfänden..... da ich das vorher noch nie gemacht hab und unsere bürovorsteherin gefragt hatte, was sie dazu meinte (vor der pfändung) und mir quasi "grünes licht" dafür gegeben hatte, hab ich´s dann gemacht... war das jetzt falsch?
:ohmann Versuch macht klug. Ich bezweifel aber sehr, daß ALG II = Sozialleistung als solche überhaupt pfändbar ist (auch wenn sie den lt. Tabelle genannten Höchstebetrag von 3.026,06 € übersteigt).
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puste_kuchen
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#15

09.08.2007, 08:29

tjaaa... dann harre ich der dinge die da kommen... :lol:
Aus Fehlern wird man klug, drum is einer nie genug... :D
Andreas

#16

09.08.2007, 08:34

@mrsgoalkeeper:

Gute Info, danke ! Das gibt doch glatte 25 Gummipunkte von mir als Geschenk dafür :P

Urteil im Volltext

Jetzt wäre ich an einem Muster einer solchen Klage interessiert. Könntest du zuuuufällig mal den Text in anonymisierter Form hier einstellen ?

:thx
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#17

09.08.2007, 08:48

:dafuer :dafuer
Andreas

#18

10.08.2007, 09:24

:schieb

@mrsgoalkeeper:

Ich frage nochmals höflich nach einer Kopie der Klageschrift :D
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#19

10.08.2007, 10:06

bitte bitte bitte :pc
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