Wie gehe ich vor? Sicherungsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sveta

#11

02.08.2016, 11:22

Die Sicherungsvollstreckung darf frühestens 2 Wochen nach Zustellung der Entscheidung an die Gegenseite beginnen.

Wenn ich jetzt den Pfüb ohne "üb" mache, gilt dann auch diese Frist?

Sveta
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#12

02.08.2016, 11:23

Ja, denn das ist ja eine Sicherungsvollstreckung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sveta

#13

02.08.2016, 13:08

Danke, und wenn ich vorab ein VZV schicken möchte, ginge das? Welche Anlagen müsste ich beifügen?
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#14

02.08.2016, 14:26

Ein VZV geht. Dafür muss die Frist nicht eingehalten werden. Es müssen auch keine Anlagen beigefügt werden. Wenn Du willst, kannst du eine Kopie des Vollstreckungstitels beifügen. Aber der GV überprüft das nicht. Der stellt das VZV lediglich zu.
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