Herausgabe der Kontoauszüge

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
JusyD
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#11

28.06.2016, 08:50

Pitt hat geschrieben:Du kannst die Herausgabe ab erfolgter Pfändung bis zur Erledigung der ZV verlangen.
OK, danke!
JusyD
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#12

05.07.2016, 12:24

Für die, die es noch nicht wissen, die Herausgabe der Kontoauszüge wird über das ZV-Formular unter "O weitere Aufträge" vollstreckt. Nur Mal so zur Info. :) (Ich wusste es nämlich nicht, habe daher mit dem GV telefoniert).
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