ZV bewegliche Sache

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
RENOCTBLN
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#11

29.08.2016, 14:59

Was mache ich da denn jetzt?

Lege ich hier Erinnerung gem. §766 ZPO ein?
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paralegal6
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#12

30.08.2016, 11:06

Vollstreckung zur Nachtzeit versuchen? Hat er ein Geschäft oder privat? Hat er den Bagger noch?
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Pitt
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#13

30.08.2016, 11:57

Da der Schuldner mehrfach nicht angetroffen werden konnte, stellt sich die Frage, ob man hier evtl. zweigleisig fährt: Richterliche Durchsuchungsanordnung/Vollstreckung zur Nachtzeit nach § 758a ZPO und Erinnerung nach § 766 ZPO, falls GVZ den Bagger nicht pfänden will, obwohl Eigentumsvorbehalt durch Vorlage von Urkunden nachgewiesen worden ist, sich evtl. zusätzlich auch aus dem Titel ergibt, dass die Forderung auf den Kauf des Baggers XY beruht und der Schuldner weiterhin verschwunden bleibt. In jedem Fall würde ich das Ganze vorab noch mal mit der Gerichtsvollzieherin absprechen. Zu klären wäre, ob nur ein Bagger oder mehrere Bagger beim Schuldner stehen (dann sind ggfs. Identifikationsmerkmale wie Fahrgestellnummer o. ä. erforderlich) und wie die Wegnahme praktisch erfolgen soll (Rücktransport durch Gläubiger? Wegnahme Fahrzeugpapiere, Schlüssel?).
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