Unterhaltspfändung in Bank-GESCHÄFTSVERBINDUNG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Annile
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#11

28.07.2007, 12:19

Zuerst hätte ich die Abfindung gepfändet. Für die Abfindung gelten die Grenzen nach 850c nicht!!!

Im Weiteren würde ich sofort noch eine Zweitausfertigung des Titels beantragen. Bis du den Titel von der Mobiliarvollstreckung wieder zurückbekommst - kannst du den Pfüb vergessen, da das vorläufige Zahlungsverbot nicht rangwahrend ist, d. h. wenn jemand anderes dazwischen pfändet ist das Geld weg!

Mit dem jetztigen Titel würde ich daher bevorzugt den Pfüb beantragen.

Den Antrag nach § 850e ZPO würde ich extra stellen.
Es Annile :hurra
Lieselchen
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#12

28.07.2007, 14:37

Hallo Annile,

ich hab doch am Freitag morgen noch die zweite Vollstreckbare beantragt ;-)

Erst vorl. ZV und Pfüb. Dann Mobiliarvollstreckung!

Lieben Gruß
Lieselchen
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#13

28.07.2007, 14:39

Hallo Andreas,

war doch kein Klarname genannt ?!? Lediglich Sparkasse, das ist hier dasselbe wie Bank. Hier gibts einige davon.

Aber okay.
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