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Re: Kosten der Löschung einer Zwangssicherungshypothek

Verfasst: 06.11.2015, 19:14
von Jupp03/11
Anahid hat geschrieben:
Jupp03/11 hat geschrieben:Der Notar schickt die Urkunde dem Schuldner.
Ist mir doch ganz egal wohin....der schickt die auf jeden Fall nirgendwohin, wenn ich zur Voraussetzung mache, dass der Schuldner die Kosten zahlt. 8)
Das mag dir egal sein, hilft aber anderen nicht, wenn sie das Thema lesen. Nur wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks den Versand an das GBA wünscht, erfolgt entsprechendes nach vorheriger Zahlung der Kosten.