Mir geht es gerade so ähnlich wie der Fragestellerin, mache nach fast 2 1/2 Jahren wieder mal einen PfüB und sehe, daß sich da in ra-micro ja so ziemlich alles geändert hat (muß aber auch anmerken, daß ich noch nie viel Ahnung von ZV hatte, habe das glaube ich erst 4 oder 5 Mal gemacht in 18 Jahren).
Meine Fragen sind wahrscheinlich von all denen, die Ahnung davon haben, ganz einfach zu beantworten.
Also:
Auf der ersten Seite des PfüBs oben steht folgendes bzw. sind zwei Alternativen aufgeführt:
Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln (mit der Aufforderung nach § 840 der ZPO).
oder
Die Zustellung wird selbst veranlaßt.
??????????????
Stehe da gerade auf dem Schlauch, worauf bezieht sich das denn? Ich nehme doch an, daß sich das auf das vorläufige Zahlungsverbot bezieht, oder? Dieses schicke ich "immer" an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle mit der Bitte um Zustellung. Also denke ich, daß ich hier ankreuzen muß "Die Zustellung wird selbst veranlaßt". Oder sehe ich hier irgendetwas total falsch??
Zweite Frage:
Ich habe zwei Drittschuldner, nämlich zwei verschiedene Banken (wir betreiben also die Kontenpfändung). So weit so gut, ich gebe meine zwei Drittschuldner ein und gelange dann ja irgendwann zu Seite 4 "Forderung aus Anspruch ...".
Dort gehe ich zu D (an Kreditinstitute) und kreuze das an.
Seite 5 - Anspruch D: dort habe ich dann eine Minizeile, wo ich eine Kontonummer eintragen kann (dort paßt auch genau eine rein). Wie mache ich das aber bei zwei Drittschuldnern und zwei Kontonummern? Früher wurde der Text ja in die Kanzleitextverarbeitung geladen und ich konnte ihn so verändern, wie ich ihn brauchte. Mit diesem Formular funktioniert das ja nicht.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Wäre für jede Hilfestellung wirklich dankbar.