ZV gegen Sicherheitsleistung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Katie
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#11

23.07.2007, 21:00

Also, das sind wirklich keine notwendigen Kosten.
Ich frag mich da nur, warum so viele Zahlungsverbote und nicht einfach eine richtige Pfändung? :wirr Diese Logik muß ich jetzt nicht verstehen, oder?
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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Mausilein30

#12

23.07.2007, 21:07

Deswegen, weil die Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar sind und der Mdt. diese nicht aufbringen kann.

Ich finde es sicherlich auch nicht ok, aber ich habe im Büro nicht das sagen.
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Katie
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#13

23.07.2007, 21:30

Hier wurde schon mal das Thema Sicherungsvollstreckung (§ 720 a ZPO) angesprochen. Das ist für einen Mandanten, wie den Euren, der die Sicherheit nicht leisten kann. Sprich, man darf vollstrecken, aber nicht verwerten. Das heißt, Ihr könntet einen Pfändungsbeschluß erwirken. Der Passus mit der Überweisung darf nicht mit rein. Wenn das Urteil rechtskräftig würde, dann würde man einfach einen entsprechenden Überweisungsbeschluß beantragen. Vielleicht kennt Dein Chef diese Möglichkeit nicht. Da würde auf jeden Fall auch eine Menge Arbeit ersparen.
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GV Alt
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#14

24.07.2007, 00:28

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:zustimm Katie !


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Sunny2008
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#15

27.01.2009, 15:01

Ich habe zu diesem Thema auch noch eine Frage:

Unser Mandant (Beklagte) muss aufgrund eines rechtskräftigten Urteils ca. 1.000 EUR an KLägerin bezahlen. Er kann die Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheit in Höhe von ca. 3.000 EUR abwenden, sofern nicht die Klägerin diese Summe erster bezahlt.

Jetzt meine Frage:

Gehen wir mal davon aus, er sagt, er möchte das Geld hinterlegen. Dann muss ich so ein Formular beim zuständigen Amtsgericht anfordern und dann bei Hinterleger ihn reinschreiben (oder?) und wen schreib ich da als Empfänger rein?!?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
StineP

#16

27.01.2009, 15:04

Dann muss ich so ein Formular beim zuständigen Amtsgericht anfordern und dann bei Hinterleger ihn reinschreiben (oder?) und wen schreib ich da als Empfänger rein?!?

Bitte was?

Du meinst die Hinterlegungsquittung?

Die stellt die Hinterlegungsstelle automatisch aus. Das ist einfach dein Einzahlungsbeleg. Und der ist dann dein Nachweis für die ZV, dass Sicherheit geleistet wurde - nach 751 ZPO muss dieser vorher noch an den schuldner zugestellt werden.
Sunny2008
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#17

27.01.2009, 15:08

Ja weißt du, wenn unser Mandant nun sagt, er will den Betrag als Sicherheit leisten. Gibt der diesen dann uns oder wie funktioniert das dann? Sorry, stehe grad völlig auf dem Schlauch... sch.... Tag :)
Sunny2008
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#18

27.01.2009, 15:10

da gibts doch diesen Antrag auf Abgabe von Hinterlegungen... den mein ich.. oder brauch ich den gar nicht für mein Beispiel??
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Fleißig2010
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#19

02.11.2010, 17:16

Gina hat geschrieben:Oh je, da war sie wieder, die merkwürdige Auffassung, man könne ein VZV "erneuern"... § 845 II ZPO sagt aber sehr klar, dass die Pfändung nach der Vorpfändung innerhalb einer Frist von 1 Monat bewirkt werden muss. Das mit der Erneuerung der Vorpfändung scheint immer noch ein sich hartnäckig haltendes Gerücht zu sein... :roll:
Gem. Zöller, 27. Auflage, § 845 Rn 6, ist die Wiederholung einer Vorpfändung zulässig, hat aber keine rangwahrende Wirkung.
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