Rentenpfändung Kindesunterhalt, Kind nun volljährig

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Maggy26
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 18.06.2013, 19:42
Beruf: RA-Fachangestellte

#11

18.08.2015, 20:07

OKK13401 hat geschrieben: Wurde denn damals keine 850d Pfändung beantragt, sondern ganz normal gepfändet?
Doch, wurde schon, aber dann aus unerfindlichen Gründen nicht weiterverfolgt. Jedenfalls fließt jetzt erst Geld.

Gibt es noch weitere Meinungen, wem das gepfändete Geld zusteht?

LG, Maggy26
Jupp03/11

#12

18.08.2015, 20:51

Ist dem Drittschuldner überhaupt eine Bankverbindung oder ein Anspruchsteller bekannt, an dem heute auszukehren ist?
Dem Drittschuldner ist die Prüfung zwar nicht untersagt, aber er sollte die Prüfung anderen überlassen und Hinterlegung veranlassen.
Antworten