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Re: Formzwang beim Pfüb?

Verfasst: 03.07.2015, 09:31
von sunny84
Es gibt tatsächlich grüne Bereiche im Formular. Allerdings gibt es mittlerweile Rechtsprechung dazu, dass es nicht farbig ausgedruckt werden muss.

Re: Formzwang beim Pfüb?

Verfasst: 03.07.2015, 11:38
von aculita
Hallo,

ich habe noch nie die Geschäftsanteile einer GmbH gepfändet und schiebe so einen Fall seit einiger Zeit vor mir her, weil ich nicht weiß, wie ich das anstellen soll.
Könntet ihr so lieb sein und mir einen Schubs geben?
:oops:

Re: Formzwang beim Pfüb?

Verfasst: 03.07.2015, 11:47
von Geniesserin
Ich habe einmal versucht GmbH-Anteile zu pfänden. Klappte aber nicht, weil die Auseinandersetzung o.ä. im Gesellschaftervertrag ausgeschlossen war.
Liegt Dir der Vertrag der Gesellschaft vor?

Re: Formzwang beim Pfüb?

Verfasst: 03.07.2015, 12:06
von AliceImWunderland
Die Pfändung der GmbH-Anteile zu formulieren ist einfach:

"wird der/die angebliche/n Geschäftsanteil/e des Schuldners an der ...... GmbH gepfändet. Gleichzeitig wird der Anspruch des Schuldners auf Einziehungsentgeld, Überschuss, Rückzahlung der Stammeinlage im Falle der Kapitalerabsetzung, Kündigung Gewinn, Auseinandersetzungsguthaben und Abfindung gepfändet."

Allerdings ist das ganze "Drumherum" etwas komplizierter. Z. B. ist die Überweisung zur Einziehung nur dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag die Kündigung als Auflösungsgrund vereinbart ist. Wenn das nicht vereinbart ist, kann der Gläugiber das Kündigungsrecht nicht pfänden und den Anteil nicht verwerten. Ich weiß nicht, ob in solchen Fällen der Gesellschaftsanteil evtl. versteigert werden kann. Soweit bin ich noch nie gekommen.

Re: Formzwang beim Pfüb?

Verfasst: 03.07.2015, 12:53
von aculita
Geniesserin, nein, den kenne ich nicht. Aber versuchen kann ich es ja. Könnte ich ein Exemplar des Vertrages nicht mitpfänden lassen? Ich befürchte nämlich, dass diejenigen, die da mit drinhängen, mir einen vom Pferd erzählen werden.

Dankeschön, Alice!
Vielleicht ist die Pfändung als solche aber schon Grund genug für ihn, sich endlich mal zu bewegen.
Und wenn nicht - könnte dann überhaupt die GmbH aufgelöst werden, ohne dass ich davon weiß?

Re: Formzwang beim Pfüb?

Verfasst: 03.07.2015, 13:53
von Geniesserin
aculita hat geschrieben:Geniesserin, nein, den kenne ich nicht. Aber versuchen kann ich es ja. Könnte ich ein Exemplar des Vertrages nicht mitpfänden lassen? Ich befürchte nämlich, dass diejenigen, die da mit drinhängen, mir einen vom Pferd erzählen werden.

Dankeschön, Alice!
Vielleicht ist die Pfändung als solche aber schon Grund genug für ihn, sich endlich mal zu bewegen.
Und wenn nicht - könnte dann überhaupt die GmbH aufgelöst werden, ohne dass ich davon weiß?
Der Vertrag ist ja beim HR hinterlegt, bekommt man da nicht auf Anfrage eine Abschrift? Ich weiß das vom letzten Verfahren aber nicht mehr.

Re: Formzwang beim Pfüb?

Verfasst: 06.07.2015, 08:38
von aculita
Geniesserin hat geschrieben: Der Vertrag ist ja beim HR hinterlegt, bekommt man da nicht auf Anfrage eine Abschrift? Ich weiß das vom letzten Verfahren aber nicht mehr.
:kopfkratz Keine Ahnung.
Aber sicher nur gegen einen Geldbetrag zu erhalten. Frage daher: Sollte man das Geld zahlen, wenn die Auskunft über den PfÜB zu bekommen wäre?

Re: Formzwang beim Pfüb?

Verfasst: 06.07.2015, 08:50
von Geniesserin
Nun, wenn Du den Vertrag vor dem PfÜb hast, weißt Du, ob der PfÜb Erfolg haben kann oder nicht. Hast Du den Vertrag erst nachher sind mind. 40 € schon an GK und Zustellkosten angefallen.

Re: Formzwang beim Pfüb?

Verfasst: 06.07.2015, 10:38
von FeldKiel
Den Gesellschaftsvertrag kann man im Registerportal downloaden. Kosten für die online hinterlegten Dateien werden angezeigt, schätze um die 1,50 € (so wars in einem meiner Fälle).

Re: Formzwang beim Pfüb?

Verfasst: 13.06.2016, 12:02
von Lori79
Hallo Ihr Lieben,
also mein letzter Stand war: dass man den PFÜB-Vordruck in Farbe (grün) einreichen muss. Hat sich was geändert? Oder ist das immer noch so, dass man diesen wirklich in Farbei einreichen muss. Muss heute einen machen, haben keinen Farbdrucke..... :-(