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Re: behindertes erwachsenes Kind bei Pfüb unterhaltsberechti

Verfasst: 28.05.2015, 13:47
von Geniesserin
OKK13401 hat geschrieben: Im Übrigen zahlen die Eltern für behinderte Kinder an die Behörde nur einen pauschalen Unterhalt in Höhe von 54,96 €.
Der Unterhaltsanspruch geht auf die Behörde über und diese erhält nur 54,96 € pro Kind und Monat, habe ich das richtig verstanden?
Wenn dem grundsätzlich so ist, könnte ja beantragt werden, dass nur dieser Betrag als Unterhaltspflicht des Schuldners berücksichtigt wird und nicht der volle Betrag für eine weitere unterhaltsberechtigte Person. Das würde ja etwa 160 € weniger in der Berücksichtigung ergeben. Das führt zwar noch nicht zwingend zu einem pfändbaren Betrag, kann sich aber bei Sonderzahlungen auswirken.

Re: behindertes erwachsenes Kind bei Pfüb unterhaltsberechti

Verfasst: 28.05.2015, 14:13
von OKK13401
Ja, der pauschale Unterhalt für behinderte (volljährige) Kinder setzt sich aus zwei Summen zusammen: 23,90 € nach § 94 II SGB XII (das sind die 20 € zuzüglich 19,5% Kindergelderhöhung)
Der Anspruch einer volljährigen unterhaltsberechtigten Person, die behindert im Sinne von § 53 oder pflegebedürftig im Sinne von § 61 ist, gegenüber ihren Eltern wegen Leistungen nach dem Sechsten und Siebten Kapitel geht nur in Höhe von bis zu 26 Euro, wegen Leistungen nach dem Dritten Kapitel nur in Höhe von bis zu 20 Euro monatlich über. Es wird vermutet, dass der Anspruch in Höhe der genannten Beträge übergeht und mehrere Unterhaltspflichtige zu gleichen Teilen haften; die Vermutung kann widerlegt werden. Die in Satz 1 genannten Beträge verändern sich zum gleichen Zeitpunkt und um denselben Vomhundertsatz, um den sich das Kindergeld verändert.
und 31,06 € (bei der ich die Rechtsgrundlage nicht weiß, bei mir im System steht die leider nicht drinnen (Edit: Das sind die im 94 II erwähnten 26 € zzgl. 19,5 % Kindergelderhöhung!) ...und ich mach ja auch nur Zwangsvollstreckung und nicht die Unterhaltsfestsetzung, mag aber Tellerränder nicht und verstehen was ich da überhaupt so vollstrecke).´
Edit: Also kann es sein, wenn keine Leistungen nach dem Dritten Kapitel gewährt werden, dass es nur 23,90 € Unterhalt wären...aber wann was anfällt, kann ich jetzt wirklich nicht sagen. Bei uns zahlen die meisten die 54,96 €, was eh ein wirkliches Schnäppchen ist, früher wurde (wie beim Elternunterhalt) die Unterhaltshöhe auch nach dem persönlichen Einkommen und Vermögen berechnet.

Zu dem Rest Deiner Aussage kann ich nur "es ist einen Versuch wert" sagen ;)

Re: behindertes erwachsenes Kind bei Pfüb unterhaltsberechti

Verfasst: 24.01.2018, 11:11
von AliceImWunderland
Ich muss mich mal dranhängen und habe eine Frage:

Wenn ein Schuldner ein behindertes minderjähriges Kind hat, kann er eine Erhöhung des unpfändbaren Betrages beantragen? Wenn der Schuldner selbst eine Behinderung hat, dann kann er aufgrund von Mehraufwendungen diese Erhöhung beantragen, das ist klar. Aber ich finde leider nicht viel dazu, wenn es um ein behindertes Kind des Schuldners geht.

Re: behindertes erwachsenes Kind bei Pfüb unterhaltsberechti

Verfasst: 25.01.2018, 14:50
von OKK13401
AliceImWunderland hat geschrieben:Wenn ein Schuldner ein behindertes minderjähriges Kind hat, kann er eine Erhöhung des unpfändbaren Betrages beantragen?
Meiner Meinung nach könnte da § 850 f Abs. 1 Buchstabe c ZPO greifen.

Re: behindertes erwachsenes Kind bei Pfüb unterhaltsberechti

Verfasst: 29.01.2018, 09:28
von mücki
AliceImWunderland hat geschrieben:Ich muss mich mal dranhängen und habe eine Frage:

Wenn ein Schuldner ein behindertes minderjähriges Kind hat, kann er eine Erhöhung des unpfändbaren Betrages beantragen? Wenn der Schuldner selbst eine Behinderung hat, dann kann er aufgrund von Mehraufwendungen diese Erhöhung beantragen, das ist klar. Aber ich finde leider nicht viel dazu, wenn es um ein behindertes Kind des Schuldners geht.
Aus familiärer Erfahrung: Das kann beantragt werden und wird auch i.d.R. durchgehen, wenn entsprechende Belege vorgelegt werden können. Es kann natürlich sein, dass das monatlich variiert.

Re: behindertes erwachsenes Kind bei Pfüb unterhaltsberechti

Verfasst: 31.01.2018, 08:33
von AliceImWunderland
Vielen Dank für Eure Antworten! :knutsch