Zwangsvollstreckung aus Kfb gem. 11 RVG (Ehepaar)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#11

17.07.2007, 19:46

Genau, bei zwei Schuldnern entsteht für jeden Schuldner die ZV-Gebühr extra, also kann dann eine 0,6 Gebühr abgerechnet werden.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Julia27
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#12

17.07.2007, 20:17

Es muss richtig sein, hab noch mal in Büchern nachgeguckt. Auch unser Programm hat automatisch 2 x 0,3 VG errechnet. Schlaues Ding!

Nochmals DANKE.
StineP

#13

18.07.2007, 08:20

Ja, schlaues Ding ;) Ich musste gestern abend feststellen, dass unser Programm das auch macht - man merkt es sonst ja nur nie bewusst ;)
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doxy123
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#14

18.07.2007, 15:22

Eine Erhöhung gibts doch nur wenn dein Auftraggeber (Mandant) Eheleute sind, oder sehe ich das falsch??? Es liegt ja nur ein KfB und einAntrag vor, dann kann man ja nicht zweimal abrechnen?! :wirr
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

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Nickylotta
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#15

18.07.2007, 15:27

Doch kann man. Das Programm tut dies ja auch meistens automatisch. Wenn nicht, dann hilft sogar meist der GVZ nach und fordert beide Gebühren ein.
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doxy123
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#16

18.07.2007, 15:29

wir haben leider kein programm. Ich hab schon gelesen, dass diese das schon automatisch macht. Ich verstehe nur nicht warum und alle begründen es nur so, dass es das Programm auch macht. Aber jetzt eine Frage: Wenn man die Abrechnung ohne Programm machen müsste, würdet ihr dann so abrechnen?!? Wenn ja, wo stehts?? §?
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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Katie
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#17

18.07.2007, 20:54

Also, daß Du die Gebühren und die Pauschale jeweils zweimal erhälst, war schon in der BRAGO so und hat sich auch nicht geändert. Dies gilt auch, wenn Du den Auftrag in einem machst. Quelle zur BRAGO, § 58: <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 15. Aufl. Rd-Nr. 3 zu § 58.
Im RVG sind die besonderen Angelegenheiten jetzt in § 18 geregelt. Hab jetzt keinen Kommentar zur Hand, doch ich denke, da müßte auch diesbezüglich was drinstehen.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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Yuki
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#18

18.07.2007, 21:44

Das ist wohl ein typischer Fall von: Ist halt so ;)

Habe zu dem Thema gerade meinen Kostenrechtordner aus der Berufsschule durchwühlt und dort steht auch nur, dass es so ist, also dass bei zwei Schuldnern die Gebühren zweimal anfallen. Keine Paragraphen oder so, einfach nur, dass die Gebühr für jeden Schuldner anfällt. "Per Hand" haben wir das in der Schule so gemacht, dass wir einfach eine Rechnung erstellt haben für einen Schuldner und unter die Zeile Gesamtbetrag dann geschrieben haben "Für 2 Schuldner x 2" und dann eben den doppelten Gesamtbetrag.
Liebe Grüße,
Britta
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#19

18.07.2007, 21:59

Meine kleine "Bibliothek" habe ich auf der Arbeit, werde versuchen es morgen rauszubekommen, (Paragraphen). Ich meine mich zu erinnern, etwas gesichtet zu haben.
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Yuki
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#20

19.07.2007, 08:13

Also im RVG für Anfänger steht als Fußnote zu dem Thema:

"<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 58 Rdnr. 3; Hansens, BRAGO, 8. Auflage, § 58 Rdnr. 3"

Eventuell hilft dir das ja weiter auf deiner Paragraphensuche?
Liebe Grüße,
Britta
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