Re: Gerichtsvollzieherkosten Vorschusszahlung
Verfasst: 17.04.2015, 14:20
"müssen" sicher nicht aber mit einem neuen "Erinnerungsschreiben" mit Androhung, kurzer Fristsetzung ist sicher nicht verkehrt (vielleicht sogar mit dem Zusatz, dass er dir Hinderungsgründe doch gerne mitteilen kann). Auf eine Woche kommts nun leider nicht mehr an und sollte der sich dann immer noch nicht gerührt haben, würde ich DAB erheben. Irgendwann ists dann ja gut.aculita hat geschrieben: Gedroht habe ich zwar noch nicht damit, aber muss ich das?